Handelsblatt und FOCUS zeichnen die Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz 2025 im Bereich Datenschutzrecht aus
Handelsblatt und FOCUS zeichnen die Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz 2025 im Bereich Datenschutzrecht aus
Datenschutz

Rechtsanwalt als Datenschutzbeauftragter

Nutzen Sie Datenschutzservice mit Rechtsanwaltsprivileg zu einem fairen Preis-Leistungs-Verhältnis: 6 MAL IN FOLGE im Datenschutzrecht zur TOP-Wirtschaftskanzlei (FOCUS) und 6 MAL IN FOLGE zu Deutschlands BESTE ANWÄLTE (HANDELSBLATT) gewählt und ausgezeichnet. Als spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei übernehmen wir für Sie die Funktion des externen Datenschutzbeauftragten. Rechtsanwältin Schenk ist seit 16 Jahren im Datenschutzrecht tätig und damit bereits lange vor Inkrafttreten der DSGVO. Ihre Ansprechpartnerin Rechtsanwältin Sabine Schenk, ist TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte,

TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte, geprüfte IT-Sicherheitsbeauftragte und Gutachterin für Datenschutz/-sicherheit und wird vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht schriftlich als externe Datenschutzbeauftragte empfohlen.

Unser Beratungsansatz ist pragmatisch, lösungsorientiert und praxisnah. Wir ordnen rechtliche Anforderungen verständlich ein, identifizieren Risiken frühzeitig und entwickeln Lösungen, die im Unternehmensalltag umsetzbar sind. So schaffen wir Rechtssicherheit, transparente Abläufe und eine spürbare Entlastung für Ihr Tagesgeschäft.

Unsere Vorteile als externe Datenschutzbeauftragte

Optimales Preis-Leistungs-Verhältnis

Keine zusätzlichen Kosten für datenschutzrechtliche Spezialfragen – anwaltliche Expertise ist bereits inklusive.

Nutzung KI im Unternehmen

Wir beraten Sie zum datenschutzkonformen Einsatz von ChatGPT, Claude, Copilot, Gemini und weiteren KI-Anwendungen.

Pragmatische Lösungen

Schnelle und proaktive anwaltliche Unterstützung. Klare, praxisnahe Empfehlungen ermöglichen den rechtssicheren Einsatz moderner Technologien.

Klare Haftungsverhältnisse

Als Rechtsanwaltskanzlei haften wir für fehlerhafte Beratung – mit einer Berufshaftpflicht bis 1.000.000 €.

Konzernweite Betreuung möglich

Wir betreuen mehrere Unternehmen und Standorte zentral, effizient und aus einer Hand.

Kein besonderer Kündigungsschutz

Mit einem externen Datenschutzbeauftragten entstehen keine arbeitsrechtlichen Sonderkündigungsschutzregelungen.

Fachliche Kompetenz und langjährige Erfahrung

Profitieren Sie sofort von unserer Spezialisierung und 16-jährigen anwaltlichen Erfahrung im Datenschutz.

Rechtsanwalt als Datenschutzbeauftragter: Entscheidender Vorteil im Streitfall

Sie profitieren in Gerichtsverfahren: Kostenersparnis, einheitliche Strategie und fachliche Kompetenz. Das reduziert Risiken und erhöht die Erfolgsaussichten.

Sicherheit auch bei komplexen Fragestellungen

Auch bei internationalen und rechtlich anspruchsvollen Datenschutzthemen erhalten Sie fundierte anwaltliche Unterstützung.

Rechtsanwalt als Datenschutzbeauftragter

Die Rolle des externen Datenschutzbeauftragten erfordert rechtliche Fachkenntnis, Erfahrung und rechtlich belastbare Bewertungen rechtsübergreifender Fragestellungen. Es geht nicht nur um die Einhaltung formaler Vorgaben, sondern um belastbare Prozesse, verlässliche Entscheidungen und eine fundierte rechtliche Bewertung im Ernstfall.

Gerade bei komplexen Datenschutzverfahren vor Gericht oder Behörden, insbesondere in arbeitsrechtlichen Verfahren können sich die Kosten für die Einarbeitung eines extern hinzugezogenen Prozessanwalts schnell auf mehrere tausend Euro belaufen. Diese Aufwendungen lassen sich vermeiden, wenn der externe Datenschutzbeauftragte zugleich Rechtsanwalt ist und datenschutzrechtlich unterstützt.

Damit haben Sie eine präventive Risikominimierung und Sicherstellung einer qualifizierten und rechtssicheren datenschutzrechtlichen Beratung im Sinne des Art. 39 Abs. 1 DSGVO.

Kontaktieren Sie uns jetzt für ein unverbindliches Erstgespräch.

KONTAKTIEREN
Allianz für Cyber-Sicherheit
davit; IT-Mitglied

Frau Schenk und ihr Team haben uns bei der Erstellung und rechtlichen Ausgestaltung unserer EULA äußerst kompetent begleitet. Die Beratung war fundiert, verständlich und zugleich sehr praxisorientiert. Besonders hervorzuheben sind die schnelle Bearbeitung, die klare Kommunikation und das sichere Gespür für die rechtlichen Anforderungen im Bereich IT- und Datenschutzrecht. Wir haben uns jederzeit sehr gut betreut gefühlt und können die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen

Alex SimonUhlmann Sonnenschirme GmbH & Co. KG

Als externe Rechtsanwältin mit sehr viel Sachverstand hat Frau Schenk die GENERALI Vitality GmbH beraten und die Rechtsabteilung flexibel unterstützt. Das Beratungsspektrum umfasste die Gesamtheit des Datenschutzrechts und Wettbewerbsrechts– national und international.

Legal & ComplianceGENERALI Vitality GmbH

Frau Schenk ist eine Waffe, vergleichbar mit der Durchschlagskraft Kaliber 45. Durch Ihre gezielte und präzise Beratung konnte sich unser Unternehmen viel Geld einsparen. Wir danken Ihr vielmals für Ihre Spontanität / Flexibilität und der Geschwindigkeit mit der Sie sich unseren Fall annahm und diesen zu unserem Erfolg führte.

Jeremy ReitmeierVermögensberater

Wie bei der guten Vorbereitung erwartet, haben wir das DViA-Audit von BMW bestanden. Lieben Dank für die wie immer gute Unterstützung!

Jan VermaatenManaging Partner der conex GmbH

Sehr zu empfehlen. Frau Schenk hat uns zu sämtlichen komplexen rechtlichen Bereichen, die unsere Werbeagentur betrifft, perfekt beraten. Frau Schenk und ihr Team arbeiten mit einem sehr hohen Anspruch, jederzeit gerne wieder!

Lukas EbenhochGeschäftsführer der Vierpunkt GmbH

Top-Beratung und klare Handlungsempfehlungen – Frau Rechtsanwältin Schenk und ihr Team verstehen, was wir wollen und wie wir arbeiten!

Stefan KeckeisenGeschäftsleitung
WISSENWERTES

Anwalt für Datenschutz

Sicher und erfolgreich in der digitalen Welt.

Benötigt Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?

Die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten richtet sich nach den tatsächlichen Abläufen in Ihrem Unternehmen. In vielen Fällen greift sie, sobald mehr als 20 Mitarbeitende regelmäßig mit personenbezogenen Daten arbeiten, etwa im Rahmen der Nutzung von IT-Systemen mit Kunden-, Mitarbeiter- Software- oder Vertragsdaten.

Unabhängig von der Mitarbeiterzahl kann eine Benennung ebenfalls erforderlich sein, zum Beispiel bei der Verarbeitung besonders sensibler Daten oder wenn die Datenverarbeitung einen wesentlichen Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit bildet.

Gerne prüfen wir für Sie, ab wann und in welchem Umfang ein Datenschutzbeauftragter erforderlich ist. Die Einschätzung erfolgt fundiert, praxisnah und auf Basis der aktuellen Rechtslage. Sprechen Sie uns gerne an.

Wechsel des Datenschutzbeauftragten strukturiert und rechtssicher gestalten

Wir unterstützen Sie anwaltlich beim Wechsel Ihres Datenschutzbeauftragten. Wir prüfen Ihren alten Vertrag, formulieren Ihre Kündigung und begrüßen es, wenn Sie sich entscheiden, einen Rechtsanwalt als Datenschutzbeauftragten zu beauftragen.

Kontaktieren Sie uns unverbindlich für ein transparentes Angebot.

Nicht selten entsteht im laufenden Betrieb der Eindruck, dass die datenschutzrechtliche Betreuung den praktischen Anforderungen des Unternehmens nicht mehr gerecht wird.

Häufige Auslöser für einen Wechsel sind:

  • eingeschränkte Erreichbarkeit und ausbleibende Rückmeldungen
  • fehlende proaktive Beratung bei neuen Vorhaben
  • wenig greifbare Unterstützung im Tagesgeschäft
  • stark theoretische statt praxisorientierte Herangehensweise
  • Unsicherheiten in Haftungs- und Verantwortungsfragen

Entscheidend ist, dass ein Wechsel ohne zusätzlichen organisatorischen Aufwand und ohne rechtliche Risiken erfolgt. Wir übernehmen auf Wunsch die vollständige Überleitung der bestehenden Datenschutzdokumentation, unterstützen bei der formalen Kündigung des bisherigen Mandats und sorgen für einen nahtlosen Übergang. Durch klar definierte Reaktionszeiten, eine strukturierte Bestandsaufnahme und eine praxisnahe Beratung stellen wir sicher, dass der Datenschutz ab dem ersten Tag verlässlich organisiert ist und Sie unmittelbar spürbar entlastet werden.

Rechtsanwalt als Datenschutzbeauftragter: PRAGMATISCHE Datenschutzberatung

Wir unterstützen Unternehmen bei allen datenschutzrechtlichen Fragestellungen im laufenden Betrieb und bei neuen Vorhaben. Ziel ist es, Datenschutz verständlich zu machen, rechtliche Anforderungen einzuordnen und praktikable Lösungen zu entwickeln, die sich im Unternehmensalltag umsetzen lassen.

Die Beratung umfasst sowohl einzelne Fragestellungen als auch eine laufende Begleitung. Dazu gehören die datenschutzrechtliche Einschätzung neuer Projekte, etwa im Zusammenhang mit digitalen Anwendungen oder neuen IT-Systemen, die Unterstützung bei Verträgen mit Dienstleistern und Partnern, die Erstellung und Prüfung datenschutzrelevanter Dokumentationen sowie die Begleitung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und Risikoanalysen.

Wir unterstützen zudem bei der Kommunikation mit Aufsichtsbehörden und betroffenen Personen, bei der Bearbeitung von Auskunfts- oder Löschungsanfragen sowie bei der Anpassung interner Richtlinien an neue gesetzliche Anforderungen. Ergänzend begleiten wir Unternehmen bei Schulungen, Sensibilisierungsmaßnahmen und der laufenden Überwachung der datenschutzrechtlichen Vorgaben.

So erhalten Sie eine strukturierte, verlässliche Datenschutzberatung, die Ihr Unternehmen im Alltag entlastet und langfristig rechtssicher aufstellt.

Datenschutz als Rechtsdienstleistung – warum anwaltliche Expertise entscheidend ist

Wir bieten die Sicherstellung einer rechtssicheren datenschutzrechtlichen Beratung, auch bei rechtsübergreifenden Verarbeitungen. Datenschutz ist keine rein organisatorische oder technische Aufgabe. Das Unternehmen trägt als Verantwortlicher erhebliche rechtliche und haftungsrechtliche Risiken. Die Beauftragung von Volljuristen/Rechtsanwälten dient der präventiven Risikominimierung und der Sicherstellung einer qualifizierten und rechtssicheren datenschutzrechtlichen Beratung im Sinne des Art. 39 Abs. 1 DSGVO. Sobald eine konkrete rechtliche Prüfung im Einzelfall erforderlich ist, handelt es sich um eine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Auch im Zusammenhang mit KI existieren viele neuartige, komplexe und rechtsübergreifende Fragestellungen, insbesondere zur KI-Verordnung, dem Data Act, NIS 2 und anderen Gesetzen aus dem Gebiet des IT- Rechts. Auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und urheberrechtliche Fragestellungen spielen z.B. bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung von Marketingaktionen eine Rolle. Eine juristische Grundqualifikation eines Volljuristen/Rechtsanwalts stellt sicher, dass die Vorprüfungen der einzelnen Abteilungen oder das Datenschutzkoordinators rechtlich belastbar sind, Fehlbewertungen vermieden werden und die Datenschutzorganisation insgesamt effizient und rechtssicher arbeitet.

Solche Rechtsdienstleistungen dürfen daher aus gutem Grund grundsätzlich nur Rechtsanwälte oder ausdrücklich zugelassene Personen erbringen (§ 3 RDG i. V. m. BRAO). Dies betrifft die datenschutzrechtliche Beratung und Vertretung immer dann, wenn sie über allgemeine oder schematische Informationen hinausgeht, was in der Praxis sehr oft der Fall ist.

In der Praxis betrifft das zentrale Aufgaben des Datenschutzes, unter anderem:

  • Auftragsverarbeitungsverträge und Standardvertragsklauseln
    Rechtliche Prüfung und Beratung zu Verträgen mit Dienstleistern, zum Beispiel bei Cloud-Anbietern oder externen IT-Services.
  • Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und Löschkonzepte
    Prüfung, ob Datenverarbeitungen korrekt dokumentiert sind, welche Aufbewahrungsfristen gelten und ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist.
  • Fotos von Mitarbeitenden, Besuchern und Veranstaltungen
    Rechtliche Beratung zur zulässigen Verwendung von Bildern, etwa auf der Website, in sozialen Medien oder bei Veranstaltungen
  • Datenschutzrechtliche Prüfung von Websites
    Überprüfung von Datenschutzerklärungen, Tracking-Tools, Cookies und weiteren Website-Funktionen auf rechtliche Risiken und Abmahnbarkeit.

So begleiten wir Sie als externer Datenschutzbeauftragter

Sie haben entschieden, einen Rechtsanwalt als Datenschutzbeauftragten zu benennen?

Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Angebot.

Nach der Beauftragung als externer Datenschutzbeauftragter sorgen wir für einen strukturierten und zügigen Einstieg. Ziel ist es, schnell einen Überblick zu gewinnen und die Zusammenarbeit von Anfang an klar zu organisieren.

Der Start erfolgt mit dem Kennenlernen der zuständigen Ansprechpartnerin Frau Rechtsanwältin Schenk, wahlweise per Teams oder persönlich vor Ort, zum Beispiel im Rahmen eines Auftaktgesprächs oder Workshops. Anschließend führen wir eine Bestandsanalyse durch und gleichen den aktuellen Datenschutzstand mit den gesetzlichen Anforderungen ab.

Der Ablauf gliedert sich in klare Schritte:

  • Dokumentensichtung und Bestandsanalyse
    Prüfung der vorhandenen Datenschutzunterlagen und Abstimmung des aktuellen Standes.
  • Festlegung von Prioritäten und Maßnahmen
    Abgleich von Ist- und Soll-Zustand sowie Definition der nächsten Schritte.
  • Aufbau und Ergänzung des Datenschutzsystems
    Schließen identifizierter Lücken und Strukturierung der Prozesse.
  • Übernahme der operativen Aufgaben
  • Laufende Betreuung als externer Datenschutzbeauftragter.
  • Umsetzung und Optimierung
    Kontinuierliche Weiterentwicklung und Anpassung an neue Anforderungen.

So stellen wir sicher, dass der Datenschutz von Beginn an klar geregelt ist und dauerhaft zuverlässig funktioniert.

Rechtsanwalt als Datenschutzbeauftragter: Anwaltliche Prüfung von DSGVO-Verträgen

Wir prüfen Auftragsverarbeitungsverträge Ihrer Dienstleister, führen Vertragsverhandlungen zu Ihren Gunstenm stellen die kontinuierliche Einhaltung der DSGVO, des BDSG und weiterer relevanter Datenschutzvorschriften sicher. Dazu gehören ein strukturiertes Berichtswesen, eine vollständige und aktuelle Dokumentation sowie die laufende Überwachung datenschutzrelevanter Prozesse.

Wir erstellen regelmäßige Tätigkeits- und Quartalsberichte, informieren bei Bedarf kurzfristig über schwerwiegende Vorfälle und dokumentieren Datenschutzmaßnahmen nachvollziehbar. Ergänzend führen wir Audits durch und überwachen eingesetzte Dienstleister. So behalten Sie Risiken im Blick und erfüllen Ihre Datenschutzpflichten dauerhaft und transparent

Datenschutzbeauftragter und EU-Pflichten – auch für Unternehmen außerhalb der EU

Datenschutz endet nicht an der Landesgrenze. Unternehmen mit Sitz in der EU können einen Datenschutzbeauftragten nach den üblichen Kriterien benennen. Für Unternehmen außerhalb der EU gelten zusätzliche Anforderungen, sobald sie Waren oder Dienstleistungen in der EU anbieten oder das Verhalten von Personen in der EU beobachten. In diesen Fällen verlangt die DSGVO häufig die Benennung eines EU-Vertreters nach Art. 27 DSGVO als zentrale Anlaufstelle für Aufsichtsbehörden und betroffene Personen.

Wir unterstützen EU-Unternehmen bei der korrekten Einordnung und Umsetzung der DSB-Pflichten und übernehmen für Drittstaaten-Unternehmen auf Wunsch die Rolle als EU-Vertreter. Rechtssicher, strukturiert und mit klaren Prozessen für Anfragen, Dokumentation und Kommunikation.

Rechtsanwalt als Datenschutzbeauftragter: Ein entscheidender Vorteil im Streitfall

Ein Rechtsanwalt als externer Datenschutzbeauftragter bietet Unternehmen weit mehr als die laufende Beratung zur DSGVO. Ein wesentlicher Vorteil zeigt sich insbesondere dann, wenn Datenschutzverstöße, behördliche Verfahren oder gerichtliche Auseinandersetzungen drohen.

Kennt der Rechtsanwalt als Datenschutzbeauftragter die internen Prozesse, Verträge und technischen Abläufe bereits aus der laufenden Betreuung, entfällt eine zeit- und kostenintensive Einarbeitung. Im Ernstfall kann sofort reagiert, die richtige Strategie entwickelt und das Unternehmen gegenüber Aufsichtsbehörden oder vor Gericht vertreten werden.

Gerade bei komplexen Datenschutzverfahren können sich die Kosten für die Einarbeitung eines extern hinzugezogenen Prozessanwalts schnell auf mehrere tausend Euro belaufen. Diese Aufwendungen lassen sich häufig vermeiden, wenn der externe Datenschutzbeauftragte zugleich Rechtsanwalt ist und die rechtliche Vertretung übernehmen kann.

Neben der Kostenersparnis profitieren Unternehmen von kurzen Reaktionszeiten, einer einheitlichen Strategie und der Sicherheit, dass alle datenschutzrechtlichen Besonderheiten bereits bekannt sind. Das reduziert Risiken und erhöht die Erfolgsaussichten in behördlichen und gerichtlichen Verfahren.

Ein Rechtsanwalt als Datenschutzbeauftragter verbindet damit Datenschutzkompetenz, anwaltliche Vertretung und wirtschaftliche Effizienz – ein entscheidender Mehrwert für Unternehmen jeder Größe.

Ist Claude DSGVO-konform einsetzbar?

Claude von Anthropic zählt zu den stark genutztesten KI-Systemen in Unternehmen. Ob Texterstellung, Dokumentenanalyse, Wissensmanagement oder Automatisierung von Geschäftsprozessen – der Einsatz von KI bietet erhebliche Effizienzgewinne. Gleichzeitig werden häufig personenbezogene Daten oder vertrauliche Unternehmensinformationen verarbeitet. Damit rücken die Anforderungen der DSGVO in den Fokus.

Ist Claude DSGVO-konform einsetzbar?

Ja – grundsätzlich kann Claude datenschutzkonform im Unternehmen genutzt werden. Entscheidend ist jedoch, wie die KI eingesetzt wird und welche Daten verarbeitet werden. Die datenschutzrechtliche Bewertung hängt immer von den konkreten Anwendungsfällen und der technischen Umsetzung ab.

Als Rechtsanwalt als Datenschutzbeauftragter unterstützen wir Unternehmen dabei, Claude und andere KI-Systeme rechtssicher einzuführen und datenschutzkonform in bestehende Prozesse zu integrieren.

Rechtssichere Einführung von Claude und anderen KI-Systemen

Wir beraten Sie unter anderem zu:

  • Prüfung der Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Auftragsverarbeitungsverträgen (DPA) und technischen sowie organisatorischen Maßnahmen (TOMs)
  • Datenübermittlungen in Drittländer (Transfer Impact Assessment / TIA)
  • Datenschutzrechtlichen Dokumentationspflichten
  • KI-Richtlinien und internen Unternehmensvorgaben
  • Betriebsvereinbarungen und Abstimmungen mit dem Betriebsrat
  • Datenschutzerklärungen sowie Datenschutzhinweisen für Mitarbeitende, Kunden und Nutzer

Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO)

Der Einsatz von KI kann eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) erforderlich machen. Wir prüfen pragmatisch, ob eine DSFA für Ihren Anwendungsfall notwendig ist, und erstellen bei Bedarf eine individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Datenschutz-Folgenabschätzung einschließlich der erforderlichen Risikoanalyse.

Rechtsanwalt als Datenschutzbeauftragter – Ihr Vorteil

Ein Rechtsanwalt als Datenschutzbeauftragter verbindet juristische Expertise mit praktischer Datenschutzberatung. Sie erhalten nicht nur Empfehlungen zur DSGVO, sondern auch rechtssichere Lösungen für komplexe Fragestellungen rund um KI, Datenschutz und Compliance. Dadurch minimieren Sie Haftungsrisiken, schaffen klare interne Prozesse und nutzen die Potenziale moderner KI-Anwendungen rechtssicher.

Mitarbeiterschulungen zum datenschutzkonformen Einsatz von KI

Neben der rechtlichen Beratung führen wir individuelle Schulungen für Mitarbeitende und Führungskräfte durch. Dabei vermitteln wir praxisnah den datenschutzkonformen Umgang mit Claude, ChatGPT, Copilot, Gemini und weiteren KI-Systemen und entwickeln gemeinsam verbindliche Standards für Ihr Unternehmen.

Jetzt unverbindlich beraten lassen

Ob Einführung von Claude, datenschutzrechtliche Prüfung bestehender KI-Anwendungen oder laufende Betreuung als Rechtsanwalt als Datenschutzbeauftragter – wir unterstützen Sie schnell, pragmatisch und mit langjähriger Erfahrung im Datenschutz- und IT-Recht. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot.