Geld falsch überwiesen? Rechtliche Unterstützung bei Rechnungsbetrug.
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Rechnungsbetrug in Form von gefälschten Rechnungen oder manipulierten Zahlungsinformationen, z.B. mit einer falschen IBAN, gehören zu den häufigsten Betrugsformen im digitalen Geschäftsverkehr.
Für den Rechnungsempfänger wirkt die Nachricht vollkommen authentisch, die gefälschte Rechnung im PDF-Format wird nicht bemerkt. Die Zahlung erfolgt gutgläubig auf das angegebene Konto. Erst später stellt sich heraus, dass die Zahlungsinformationen von einem Hacker verändert wurden (Hackerangriff).
Wer haftet?
Wer haftet, kommt auf den Einzelfall und die rechtliche Argumentation an. Es gibt unterschiedliche Urteile zu gefälschten Rechnungen (vgl. unten „Wie stehen meine Chancen“).
In der Praxis führt dies häufig zu erheblichen rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen den beteiligten Unternehmen. Meist fordert der ursprüngliche Rechnungssteller den Betrag erneut, obwohl die Zahlung bereits auf das manipulierte Konto erfolgt ist.
Wir unterstützen Sie rechtlich. In der Regel übernimmt die Rechtsschutzversicherung das Honorar der Rechtsanwälte. Profitieren Sie von unserer Erfahrung. Kontaktieren Sie uns.
Geld falsch überwiesen? Jetzt handeln!
Bei Rechnungsbetrug unterstützen wir Sie schnell und effektiv dabei, dass Sie eine Doppelzahlung vermeiden und Schäden begrenzen.
Schutz vor manipulierten Rechnungen
Ob gefälschte IBAN oder gehackte E-Mails – wir prüfen Ihren Fall und klären, wer haftet und welche Ansprüche bestehen.
Ansprüche durchsetzen & Haftung klären
Wir vertreten Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Forderungen – gegenüber Geschäftspartnern, Tätern oder Banken.
Holen Sie sich Ihr Geld zurück!
Als auf IT-Recht spezialisierte Anwaltskanzlei unterstützen wir Sie mit der rechtlichen Bewertung des Rechnungsbetrugs-Falles und bei der Durchsetzung oder Abwehr entsprechender Forderungen.
Wie stehen meine Chancen bei Rechnungsbetrug?
Das Oberlandesgericht Schleswig (Urteil vom 18.12.2024 – 17 U 69/23) hat entschieden, dass bei sensiblen geschäftlichen Daten eine reine Transportverschlüsselung häufig nicht ausreicht. Unternehmen müssen vielmehr geeignete Maßnahmen ergreifen, um Manipulationen von Rechnungen zu verhindern. Das OLG Koblenz hat einen DSGVO-Verstoß des Rechnungsausstellers angenommen.
Kann ein Unternehmen nicht nachweisen, dass seine Sicherheitsmaßnahmen dem Stand der Technik (Art. 32 DSGVO) entsprechen, kann dies zu einer Haftung führen.
Darüber hinaus können Banken unter bestimmten Voraussetzungen zur Verantwortung gezogen werden, weil die Prüfung unterlassen wurde, dass IBAN und Empfänger auseinanderfallen.
IT-Recht
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Typische Betrugsmodelle bei gefälschten Rechnungen
Cyberkriminelle nutzen unterschiedliche Methoden, um Zahlungsinformationen zu manipulieren. Besonders häufig sind sogenannte Business-E-Mail-Compromise-Angriffe. Dabei verschaffen sich Täter Zugriff auf E-Mail-Konten eines Unternehmens oder beobachten den geschäftlichen Schriftverkehr über einen längeren Zeitraum.
Die Täter legen oft eine Domain an, die der tatsächlichen Firmendomain ähnelt.
Sobald eine Rechnung versendet wird, greifen die Täter in die Kommunikation ein und versenden eine manipulierte Nachricht mit geänderter Bankverbindung. Häufig bleibt ein Mitarbeiter des ursprünglichen Unternehmens weiterhin im E-Mail-Verteiler, sodass der Vorgang zunächst unauffällig erscheint.
Für den Empfänger ist eine solche Manipulation oftmals kaum erkennbar.
Wie fordere ich mein Geld zurück? Wer trägt den Schaden bei einer manipulierten Rechnung?
Kommt es zu einer Zahlung auf ein manipuliertes Konto, stellt sich regelmäßig die zentrale Frage, wer den entstandenen Schaden trägt.
Irren ist menschlich!
So kann nach der Rechtsprechung entscheidend sein, in wessen Verantwortungsbereich die Manipulation erfolgt ist. Wird die Rechnung oder die E-Mail auf Seiten des Rechnungsstellers kompromittiert, kann das Risiko grundsätzlich in dessen Risikosphäre liegen.
Der Absender einer Rechnung ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, um eine sichere Übermittlung zu gewährleisten. Dazu gehören insbesondere angemessene technische und organisatorische Maßnahmen im Bereich der IT-Sicherheit.
Werden Rechnungen über unsichere Kommunikationswege versendet oder sind Unternehmenssysteme unzureichend geschützt, kann dies eine Haftung des Rechnungsstellers begründen.
IT-Sicherheitsanforderungen und DSGVO
Unternehmen sind verpflichtet, ihre IT-Systeme angemessen zu schützen. Maßgeblich sind dabei insbesondere die Anforderungen aus Art. 32 DSGVO, der geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung personenbezogener Daten verlangt.
Die Rechtsprechung stellt zunehmend hohe Anforderungen an die Sicherheit geschäftlicher Kommunikation. Dazu können beispielsweise gehören:
- Mehr-Faktor-Authentifizierung für E-Mail-Konten
- Sichere Firewall- und Antivirensysteme
- Regelmäßige Sicherheitsupdates
- Schulungen der Mitarbeiter im Bereich IT-Sicherheit
- Verschlüsselte Kommunikation bei sensiblen Dokumenten
Sofortmaßnahmen bei Rechnungsbetrug
Wurde bereits eine Zahlung auf eine manipulierte oder gefälschte Rechnung vorgenommen, ist schnelles Handeln entscheidend. In vielen Fällen hängt es maßgeblich vom Zeitpunkt der Reaktion ab, ob das überwiesene Geld noch gesichert oder zurückgeholt werden kann.
Zunächst sollte unverzüglich die eigene Bank und eine Anwaltskanzlei informiert werden, um eine mögliche Rückholung der Überweisung zu prüfen. Je früher der Vorfall gemeldet wird, desto größer sind in der Regel die Erfolgsaussichten. Gleichzeitig sollten alle relevanten Unterlagen und Kommunikationsdaten gesichert werden, insbesondere E-Mails, Rechnungen, Zahlungsbelege und sonstige Dokumente, die den Ablauf des Vorfalls nachvollziehbar machen.
Widersprechen Sie bei der Bank einer erteilten Lastschrift
Wir als Ihre Anwaltskanzlei beraten Sie und unterstützen Sie mit Schriftsätzen an die Bank und an den ursprünglichen Rechnungsaussteller.
Die Möglichkeiten zur Rückholung einer Überweisung hängen stark von den Umständen des Einzelfalls ab. Insbesondere bei internationalen Überweisungen oder bei Konten, die gezielt für Geldwäsche genutzt werden, kann die Rückführung von Geldern erschwert sein. Eine rechtliche Prüfung kann klären, welche Ansprüche bestehen und welche Schritte gegenüber Banken oder Zahlungsdienstleistern sinnvoll sind, um den entstandenen Schaden möglichst zu begrenzen.
Zudem sollte geprüft werden,
- ob ein Cyberangriff vorliegt
- welche Systeme betroffen sind
- ob weitere Rechnungen manipuliert wurden
- ob Meldepflichten nach der DSGVO bestehen
- Ob eine polizeiliche Anzeige sinnvoll ist
Was tun bei Cyberangrif, z.B. Phishing-E-Mail?
Meist kam bei einem Rechnungsbetrag trug vorab eine Phishing-E-Mail.
Falls Sie oder ein Mitarbeiter den Anhang der Phishing E-Mail geklickt haben, empfehlen wir folgende Maßnahmen:
- Sicherung Ihrer Daten (System-Backup)
- Virenscan
- Passwörter wechseln, insbesondere für die E-Mail Konten (wenn PC virenfrei)
- Rechtliche Informationspflichten prüfen anwaltlich prüfen lassen
- DSGVO- Meldepflichten anwaltlich prüfen lassen
Anwalt bei Rechnungsbetrug
Als auf IT-Recht spezialisierte Anwaltskanzlei unterstützen wir Sie bei der rechtlichen Aufarbeitung von Betrugsfällen im Zusammenhang mit gefälschten Rechnungen.
Vermeiden Sie, dass Sie den Betrag noch einmal zahlen müssen
Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen den konkreten Sachverhalt, bewerten die rechtliche Ausgangslage und prüfen mögliche Ansprüche gegenüber beteiligten Parteien, etwa gegenüber Zahlungsempfängern, Banken oder weiteren Beteiligten. Darüber hinaus begleiten wir Sie bei der Kommunikation mit Banken, Behörden und gegebenenfalls auch mit Strafverfolgungsstellen.
Neben der Bewältigung konkreter Cybercrime Vorfälle beraten wir Unternehmen auch präventiv. Dazu gehört insbesondere die rechtliche Prüfung interner Prozesse, etwa bei Rechnungsprüfung, Zahlungsfreigaben oder im Umgang mit geänderten Bankverbindungen. Ziel ist es, organisatorische und rechtliche Strukturen zu schaffen, die das Risiko vergleichbarer Betrugsfälle reduzieren. Handeln Sie präventiv. Kontaktieren Sie uns.
Eine frühzeitige anwaltliche Einschätzung kann entscheidend dazu beitragen, Schäden zu begrenzen und die nächsten Schritte rechtssicher zu planen. Als spezialisierte Kanzlei im IT-Recht stehen wir Ihnen dabei mit fundierter Erfahrung im Umgang mit Rechnungsbetrug zur Seite.