Handelsblatt und FOCUS zeichnen die Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz 2025 im Bereich Datenschutzrecht aus
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Geheimhaltungsvereinbarung

Geheimhaltungsvereinbarung - NDA - Vertraulichkeitsvereinbarung

Geschäftsgeheimnisse sind das Fundament vieler Unternehmen. Software, technische Entwicklungen, Preise, interne Prozesse, Kunden- und Lieferantendaten oder strategische Planungen sichern Wettbewerbsvorteile, sofern sie rechtlich als Geschäftsgeheimnisse anerkannt sind.

Warum Unternehmen beim Schutz von Geschäftsgeheimnissen auf uns vertrauen

Unsere Beratung verbindet juristische Präzision mit unternehmerischem Verständnis. Wir entwickeln keine theoretischen Konzepte, sondern umsetzbare Lösungen, die in Ihrem Unternehmensalltag funktionieren.

Pragmatische und verständliche Beratung

Klare Handlungsempfehlungen statt abstrakter Paragrafen. Individuell zum Schutz Ihrer Geschäftsgeheimnisse.

Individuelle NDA Geheimhaltungsvereinbarung

Gestaltung und Prüfung von NDA, Geheimhaltungsvereinbarung und Vertraulichkeitsvereinbarung. Abgestimmt auf Ihre Branche, Unternehmensgröße und internen Abläufe.

Interdisziplinäre Expertise

Erfahrung im gewerblichen Rechtsschutz, Vertragsrecht und Datenschutzrecht.

Persönliche Begleitung

Feste Ansprechpartner und langfristige Unterstützung über Einzelprojekte hinaus. Unterstützung bei Vertragsverhandlungen.

Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gesetzlich erforderlich:

Ohne konkrete und nachweisbare Geheimhaltungsmaßnahmen besteht kein gesetzlicher Schutz. Selbst hochsensible Informationen gelten dann rechtlich nicht als Geschäftsgeheimnis. Die Folge: Kein Unterlassungsanspruch, kein Schadensersatz, kein Schutz vor Nutzung oder Offenlegung durch Dritte.

Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG), das im April 2019 in Kraft getreten ist, setzt die europäische Geschäftsgeheimnisschutzrichtlinie (EU-Richtlinie 2016/943) in deutsches Recht um.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Geschäftsgeheimnisse rechtssicher zu schützen und die gesetzlichen Anforderungen praxisnah umzusetzen. Kontaktieren Sie uns gerne für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung.

Gratis Ersteinschätzung

Gerne beraten wir Sie zu allen Fragen rund um den Schutz von Geschäftsgeheimnissen, die Umsetzung des GeschGehG sowie zur rechtssicheren Gestaltung von Geheimhaltungsvereinbarungen.

Frau Rechtsanwältin Schenk, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz, und ihr erfahrenes Kanzleiteam unterstützen Sie mit umfassender rechtlicher Expertise. Für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung stehen wir Ihnen persönlich, telefonisch oder digital zur Verfügung.

Frau Schenk und ihr Team haben uns bei der Erstellung und rechtlichen Ausgestaltung unserer EULA äußerst kompetent begleitet. Die Beratung war fundiert, verständlich und zugleich sehr praxisorientiert. Besonders hervorzuheben sind die schnelle Bearbeitung, die klare Kommunikation und das sichere Gespür für die rechtlichen Anforderungen im Bereich IT- und Datenschutzrecht. Wir haben uns jederzeit sehr gut betreut gefühlt und können die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen

Alex SimonUhlmann Sonnenschirme GmbH & Co. KG

Als externe Rechtsanwältin mit sehr viel Sachverstand hat Frau Schenk die GENERALI Vitality GmbH beraten und die Rechtsabteilung flexibel unterstützt. Das Beratungsspektrum umfasste die Gesamtheit des Datenschutzrechts und Wettbewerbsrechts– national und international.

Legal & ComplianceGENERALI Vitality GmbH

Frau Schenk ist eine Waffe, vergleichbar mit der Durchschlagskraft Kaliber 45. Durch Ihre gezielte und präzise Beratung konnte sich unser Unternehmen viel Geld einsparen. Wir danken Ihr vielmals für Ihre Spontanität / Flexibilität und der Geschwindigkeit mit der Sie sich unseren Fall annahm und diesen zu unserem Erfolg führte.

Jeremy ReitmeierVermögensberater

Wie bei der guten Vorbereitung erwartet, haben wir das DViA-Audit von BMW bestanden. Lieben Dank für die wie immer gute Unterstützung!

Jan VermaatenManaging Partner der conex GmbH

Sehr zu empfehlen. Frau Schenk hat uns zu sämtlichen komplexen rechtlichen Bereichen, die unsere Werbeagentur betrifft, perfekt beraten. Frau Schenk und ihr Team arbeiten mit einem sehr hohen Anspruch, jederzeit gerne wieder!

Lukas EbenhochGeschäftsführer der Vierpunkt GmbH

Top-Beratung und klare Handlungsempfehlungen – Frau Rechtsanwältin Schenk und ihr Team verstehen, was wir wollen und wie wir arbeiten!

Stefan KeckeisenGeschäftsleitung
DATENSCHUTZ

Anwalt für Datenschutz

Sicher und erfolgreich in der digitalen Welt.

Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) & Vertragsgestaltung

Wir prüfen bestehende Geheimhaltungsvereinbarungen und erstellen individuelle NDAs, Geheimhaltungsklauseln und Verträge zum Schutz Ihrer Geschäftsgeheimnisse. Dabei achten wir auf eine klare, konkrete und rechtlich wirksame Ausgestaltung, die den Anforderungen des GeschGehG entspricht.

Rechtliche Prüfung bestehender Geheimhaltungsvereinbarung (NDA)

Sie haben eine Geheimhaltungsvereinbarungsvereinbarung bekommen? Sie haben eine Geheimhaltungsvereinbarung aus dem Internet oder der KI als Muster? Ihre  Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist schon sehr alt?

Wir prüfen und aktualisieren Ihre bestehender Geheimhaltungsvereinbarung (NDA).

Viele ältere Verträge enthalten pauschale oder zu weit gefasste Geheimhaltungspflichten. Solche sogenannten „Catch-All-Klauseln“ sind nach aktueller Rechtsprechung häufig keine angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen im Sinne des Gesetzes. Wir analysieren Ihre bestehenden Vereinbarungen, identifizieren Risiken und unterstützen Sie bei der rechtssicheren Überarbeitung und Nachverhandlung mit Beschäftigten und Vertragspartnern.

Angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen nach dem GeschGehG

Das Gesetz definiert nicht abschließend, was als „angemessen“ gilt. Wir entwickeln für Ihr Unternehmen ein individuelles Schutzkonzept, das rechtliche, organisatorische und technische Maßnahmen sinnvoll kombiniert, wie beispielsweise abgestufte Zugriffsrechte, das Vier-Augen-Prinzip oder interne Richtlinien zum Umgang mit vertraulichen Informationen.

Vertragsstrafen & Durchsetzung der Geheimhaltungsvereinbarung

Wir beraten Sie zur sinnvollen Einbindung von Vertragsstrafen, um die Einhaltung von Geheimhaltungsverpflichtungen effektiv abzusichern. Ziel ist ein ausgewogenes, rechtlich belastbares System, das Ihre Interessen schützt und im Streitfall durchsetzbar ist.

Rechtliche Anforderungen der Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) : Was Unternehmen beachten müssen

Mit dem GeschGehG wurde die EU-Richtlinie zum Schutz vertraulichen Know-hows umgesetzt. Seitdem gilt: Unternehmen müssen aktiv nachweisen können, dass sie ihre Geschäftsgeheimnisse schützen. Nach § 2 Nr. 1 GeschGehG besteht ein Geschäftsgeheimnis nur dann, wenn:

  • die Information geheim ist,
  • sie von wirtschaftlichem Wert ist und
  • angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen ergriffen wurden.

Ohne diese Maßnahmen können keine Ansprüche aus dem GeschGehG geltend gemacht werden. Selbst dann nicht, wenn sensible Informationen offengelegt oder missbraucht wurden.

Ein Beispiel aus der Rechtsprechung: Zu pauschale Geheimhaltungsklauseln gefährden den Geheimnisschutz

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 3. Juni 2020 (Az. 12 SaGa 4/20) entschieden, dass zu weit gefasste Geheimhaltungsklauseln keine angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen im Sinne des GeschGehG sind.

Zwar können vertragliche Geheimhaltungsverpflichtungen grundsätzlich zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen beitragen. Erfassen sie jedoch pauschal alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen Informationen, ohne klar zu benennen, welche konkreten Informationen geschützt werden sollen, sind sie unwirksam. Solche sogenannten „Catch-All-Klauseln“ umfassen auch offenkundige oder nicht vertrauliche Informationen und erfüllen daher nicht die gesetzlichen Anforderungen.

Die Folge: Bestehende Geheimhaltungsklauseln sollten überprüft und konkretisiert werden. Andernfalls werden „Catch-All-Klauseln“ schnell zu „Lose-All-Klauseln“.

Das Urteil betrifft zwar einen Arbeitsvertrag, ist jedoch gleichermaßen auf Geheimhaltungsvereinbarungen mit externen Vertragspartnern übertragbar.

Kurz gesagt: Unpräzise Geheimhaltungsklauseln schützen keine Geschäftsgeheimnisse.

Schnittstellen zum Datenschutzrecht: Synergien nutzen

Viele Unternehmen haben bereits im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt. Die gute Nachricht: Zwischen Datenschutz und Geschäftsgeheimnisschutz bestehen große Überschneidungen.

Wir helfen Ihnen dabei, bestehende Datenschutzmaßnahmen sinnvoll zu nutzen und gezielt zu ergänzen. So schaffen Sie Rechtssicherheit in zwei Rechtsbereichen zugleich: effizient und praxisnah.