Handelsblatt und FOCUS zeichnen die Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz 2025 im Bereich Datenschutzrecht aus
Handelsblatt und FOCUS zeichnen die Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz 2025 im Bereich Datenschutzrecht aus
IT RECHT

Rechtsanwalt für KI (künstliche Intelligenz)

Sie beabsichtigen den enormen Mehrwert von KI (Anthropics Claude, ChatGPT, Gemini, Microsoft Copilot etc.) zu nutzen?

Sie wollen KI in Ihre Entwicklung einbinden und zur Prüfung nutzen?
In Ihrem Unternehmen sollen Mitarbeiter auf eine rechtlich zulässige Art KI verwenden?
Sie möchten der KI Zugriff auf die Datenbanken gewähren für einen Abgleich von verschiedenen Datensätzen (Fehleranalyse)?

Künstliche Intelligenz (KI) verändert Geschäftsmodelle, Prozesse und Produkte nachhaltig. Unternehmen setzen KI in Entwicklung, Marketing, Kommunikation und Entscheidungsfindung ein. Mit diesen Chancen wachsen zugleich die rechtlichen Anforderungen, insbesondere in den Bereichen Geschäftsgeheimnisschutz, Datenschutz, Urheberrecht, Arbeitsrecht, KI-Verordnung (AI Act), Data Act und weiterer neuer Gesetzesvorlagen der EU und nationaler Vorschriften.

Die Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine bundesweit und international tätige Kanzlei für die Bereiche IT-Recht und gewerblicher Rechtsschutz. Gerne unterstützend wir Sie rechtlich. Kontaktieren Sie uns.

Rechtssicher und erfolgreich in der digitalen Welt.

Datenschutz & Künstliche Intelligenz

Wir unterstützen Sie rechtlich bei dem datenschutzkonformen Einsatz von KI, z. B.  rechtssichere Verarbeitung personenbezogener Daten, Implementierung von KI, Betriebsvereinbarungen, Datenschutzhinweise sowie  Risikoanalysen und Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSF).

Vertragsgestaltung & Compliance

Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung von Verträgen rund um KI-Lösungen. Dazu zählen Nutzungs-, Entwicklungs- und Lizenzverträge ebenso wie die Einordnung regulatorischer Anforderungen. Unsere Beratung ist klar, praxisnah und auf nachhaltige Compliance ausgerichtet.

Rechtliche Bewertung und Strategie

Wir analysieren bestehende und geplante KI-Anwendungen auf rechtliche Risiken und zeigen zulässige Handlungsspielräume auf. Auf dieser Basis entwickeln wir individuelle Lösungen, die Ihrem Unternehmen Planungssicherheit und rechtliche Klarheit geben.

Betriebliche Nutzung und Implementierung

Die Integration von KI-Software, der Einsatz externer KI-Tools oder die Nutzung cloudbasierter Systeme werfen zahlreiche rechtliche Fragen auf. Wir begleiten Sie bei der praktischen Umsetzung und unterstützen Sie bei einer rechtssicheren Einbindung von KI-Lösungen in Ihre Unternehmensprozesse.

Kontaktieren Sie uns

Als spezialisierte Kanzlei für IT-Recht, Datenschutzrecht und Vertragsrecht begleiten wir Sie bei allen rechtlichen Fragen rund um KI-Anwendungen: von der ersten strategischen Bewertung über die Vertragsgestaltung bis zur dauerhaften Compliance. So schaffen wir die rechtliche Grundlage, damit Sie die Potenziale von KI nutzen und Risiken frühzeitig beherrschen.

Gestalten Sie Ihre KI-Projekte rechtssicher und zukunftsfähig. Kontaktieren Sie uns gerne für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung. Wir sind an unseren Standorten in Babenhausen und München für Sie da – persönlich wie telefonisch oder digital per E-Mail und Video Call.

Allianz für Cyber-Sicherheit
davit; IT-Mitglied

Warum Unternehmen beim KI-Recht auf unsere Kanzlei vertrauen

Unsere Beratung verbindet juristische Tiefe mit einem klaren Verständnis für technische und unternehmerische Zusammenhänge. Wir arbeiten pragmatisch, lösungsorientiert und wirtschaftlich effizient.

Praxisnahe, verständliche Lösungen

Rechtliche Empfehlungen, die sich im Unternehmensalltag umsetzen lassen.

Individuelle Beratung

Maßgeschneidert auf Ihr Geschäftsmodell, Ihre Branche und Ihre KI-Anwendungen.

Interdisziplinäre Expertise

Umfassende Erfahrung im IT-Recht, Datenschutzrecht und Vertragsrecht.

Persönliche und vorausschauende Begleitung

Feste Ansprechpartner und strategische Unterstützung über einzelne Fragestellungen hinaus.

Frau Schenk und ihr Team haben uns bei der Erstellung und rechtlichen Ausgestaltung unserer EULA äußerst kompetent begleitet. Die Beratung war fundiert, verständlich und zugleich sehr praxisorientiert. Besonders hervorzuheben sind die schnelle Bearbeitung, die klare Kommunikation und das sichere Gespür für die rechtlichen Anforderungen im Bereich IT- und Datenschutzrecht. Wir haben uns jederzeit sehr gut betreut gefühlt und können die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen

Alex SimonUhlmann Sonnenschirme GmbH & Co. KG

Als externe Rechtsanwältin mit sehr viel Sachverstand hat Frau Schenk die GENERALI Vitality GmbH beraten und die Rechtsabteilung flexibel unterstützt. Das Beratungsspektrum umfasste die Gesamtheit des Datenschutzrechts und Wettbewerbsrechts– national und international.

Legal & ComplianceGENERALI Vitality GmbH

Frau Schenk ist eine Waffe, vergleichbar mit der Durchschlagskraft Kaliber 45. Durch Ihre gezielte und präzise Beratung konnte sich unser Unternehmen viel Geld einsparen. Wir danken Ihr vielmals für Ihre Spontanität / Flexibilität und der Geschwindigkeit mit der Sie sich unseren Fall annahm und diesen zu unserem Erfolg führte.

Jeremy ReitmeierVermögensberater

Wie bei der guten Vorbereitung erwartet, haben wir das DViA-Audit von BMW bestanden. Lieben Dank für die wie immer gute Unterstützung!

Jan VermaatenManaging Partner der conex GmbH

Sehr zu empfehlen. Frau Schenk hat uns zu sämtlichen komplexen rechtlichen Bereichen, die unsere Werbeagentur betrifft, perfekt beraten. Frau Schenk und ihr Team arbeiten mit einem sehr hohen Anspruch, jederzeit gerne wieder!

Lukas EbenhochGeschäftsführer der Vierpunkt GmbH

Top-Beratung und klare Handlungsempfehlungen – Frau Rechtsanwältin Schenk und ihr Team verstehen, was wir wollen und wie wir arbeiten!

Stefan KeckeisenGeschäftsleitung
IT-Recht

Rechtsanwalt für KI-Recht

Sicher und erfolgreich in der digitalen Welt.

Rechtsberatung bei der Nutzung von KI

Künstliche Intelligenz wird in Unternehmen bereits vielfältig eingesetzt, beispielsweise für Programmierung, Text- und Bildgenerierung oder automatisierte Prozesse. Gleichzeitig herrscht große Unsicherheit im Umgang mit KI. Mitarbeitende fragen sich, was erlaubt ist, wo rechtliche Grenzen verlaufen und welche Risiken bestehen. Diese Unsicherheit führt häufig dazu, dass KI entweder unbedacht genutzt oder aus Angst vor Fehlern gar nicht eingesetzt wird.

In unserer Beratung stehen daher die konkreten Praxisfragen im Mittelpunkt, mit denen Unternehmen und Mitarbeitende täglich konfrontiert sind. Typische Fragestellungen sind unter anderem:

Datenschutzrecht, allgemeines Persönlichkeitsrecht und Recht am eigenen Bild:
„Darf ich ein Bild mit einer Person bearbeiten?“
„Darf ich einen Namen oder einen Unternehmensnamen in die KI eingeben?“

Urheberrecht:
„Wer ist der Urheber des Ergebnisses, ich oder die KI-Software?“
„Darf ich einen KI-generierten Text oder ein KI-generiertes Bild nachahmen?“

Markenrecht:
„Darf ein Logo oder eine Marke vorhanden sein?“

Designrecht:
„Was ist, wenn das Ergebnis einem bestehenden Produkt zu sehr ähnelt?“

KI-Verordnung / AI-Act:
„Wie wird die KI-Kennzeichnungspflicht gehandhabt? Was ist rechtlich zu beachten?“
„Welche neuen Pflichten treffen Unternehmen beim Einsatz von KI?“

KI-Verordnung (AI Act): Orientierung durch offizielle EU-Leitlinien

Mit der KI-Verordnung (AI Act) hat die Europäische Union erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Einsatz künstlicher Intelligenz geschaffen. Die Verordnung gilt für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen und verfolgt einen risikobasierten Ansatz, der je nach Einsatzbereich unterschiedliche Anforderungen vorsieht.

Zur besseren Einordnung der neuen Regelungen hat die Europäische Kommission über den AI Act Service Desk ergänzende FAQ veröffentlicht. Diese Leitlinien erläutern zentrale Begriffe des AI Act und geben Hinweise zur Abgrenzung von Anwendungsfällen. Zwar sind die FAQ rechtlich nicht verbindlich, sie bieten jedoch eine wichtige Orientierung für die Auslegung und praktische Anwendung der Vorschriften.

Für Unternehmen, die KI einsetzen oder den Einsatz planen, stellen die EU-Leitlinien eine hilfreiche Grundlage dar, um den eigenen Handlungsbedarf frühzeitig zu erkennen und regulatorische Risiken besser einzuschätzen. Sie unterstützen insbesondere dabei, die eigene Rolle im Sinne des AI Act zu bestimmen und die relevanten Pflichten strukturiert zu erfassen.

Gerne beraten wir Sie zu den rechtlichen Grundlagen der KI-Verordnung und zur Einordnung Ihrer KI-Anwendungen unter dem AI Act.

KI-Kompetenz nach der KI-Verordnung

Unternehmen, die künstliche Intelligenz einsetzen, unterliegen einer gesetzlichen Obliegenheit: Nach Art. 4 der KI-Verordnung (AI Act) müssen sie sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden über eine ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Betroffen sind regelmäßig alle Unternehmen, die KI-Systeme im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nutzen, unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.

Als Betreiber eines KI-Systems gilt bereits, wer KI eigenverantwortlich einsetzt. Die KI-Verordnung versteht unter KI-Kompetenz die Fähigkeit, KI-Systeme sachkundig zu verwenden sowie deren Funktionsweise, Chancen, Risiken und mögliche Schäden realistisch einzuschätzen. Dazu gehört auch der Umgang mit typischen Risiken wie fehlerhaften oder irreführenden KI-Ergebnissen.

Die Europäische Kommission hat klargestellt, dass keine generellen Ausnahmen von dieser Pflicht bestehen. Unternehmen sind daher angehalten, geeignete Schulungsmaßnahmen zu ergreifen, die sich am konkreten Einsatz von KI im Betrieb orientieren. Empfohlen werden insbesondere Schulungen zu Grundlagen der KI, zur Rolle des Unternehmens als Anbieter oder Betreiber sowie zu rechtlichen, technischen und organisatorischen Risiken.

Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Umsetzung der Schulungspflicht, unter anderem durch praxisnahe KI-Schulungen, verständliche Mitarbeiter-Handouts sowie die Erstellung interner Richtlinien und Betriebsvereinbarungen. So stellen Sie Compliance sicher und schaffen zugleich Klarheit und Sicherheit im Umgang mit KI in Ihrem Unternehmen.

Bußgelder nach der KI-Verordnung: noch höher als bei DSGVO

Die KI-Verordnung folgt beim Sanktionssystem dem Vorbild der DSGVO. Bei Verstößen drohen empfindliche Geldbußen von bis zu 7 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens (Art. 99 KI-VO). Ein nationales Umsetzungsgesetz ist dafür nicht erforderlich. Die Verordnung gilt unmittelbar und verbindlich.

Die Europäische Kommission empfiehlt ausdrücklich, jetzt mit der rechtskonformen Umsetzung der KI-Vorgaben zu beginnen, um Haftungs- und Bußgeldrisiken frühzeitig zu vermeiden.

Gerne beraten wir Sie zu den rechtlichen Anforderungen der KI-Verordnung und unterstützen Sie bei einer sicheren und vorausschauenden Umsetzung. Kontaktieren Sie uns.