Handelsblatt und FOCUS zeichnen die Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz 2025 im Bereich Datenschutzrecht aus
Handelsblatt und FOCUS zeichnen die Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz 2025 im Bereich Datenschutzrecht aus
Wettbewerbsrecht

Rechtssicherheit für Handel, Marketing und Vertrieb

Die Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät Sie in allen Fragen rund um das Wettbewerbsrecht und bei Wettbewerbsrechtsverletzungen (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb: UWG) Wir verteidigen Sie gegen Abmahnungen und erstellen und prüfen Verträge. Nutzen Sie unsere juristische Expertise und lassen Sie Ihren Onlineshop, Ihre Website oder Marketingauftritte von uns wettbewerbsrechtlich prüfen.

Rechtssicherheit im Handel

Wettbewerbsrechtliche Prüfung von Shops und Websites, inklusive Datenschutz. Wir beraten Unternehmen umfassend zu allen rechtlichen Fragen im digitalen Handel, Marketing und Vertrieb – praxisnah, strategisch und mit dem Fokus auf nachhaltige Wettbewerbsvorteile.

Abmahnung wegen Wettbewerbsrechtsverletzung

Abmahnung mit Unterlassungserklärung und Schadensersatzanspruch wegen Wettbewerbsrechtsverletzung (UWG): Wir unterstützen Sie fachanwaltlich. Abwehr von unberechtigten Abmahnungen und Schadensbegrenzung bei berechtigten Abmahnungen. Gerichtliche Vertretung.

Internationales Vertragsrecht Wettbewerbsrecht

Gestaltung und Prüfung nationaler und internationaler Verträge, z. B. Händlervertrag, Dropshippingvertrag, AGB für Onlineshop oder Marktplatz, Vertriebsverträge mit und ohne Exklusivrechte, Wettbewerbsklauseln für Ihre Händler und Mitarbeiter.

Kontaktieren Sie uns

Vertrauen Sie uns als umsichtigen Berater mit juristischer Expertise. Wir vertreten Unternehmen jeder Größe im Wettbewerbsrecht und in den Bereichen Handel und Vertrieb sowie digitales Wirtschaftsrecht. Neben unseren detaillierten Praxiskenntnissen verfügen wir über ein gutes Netzwerk an relevanten Kontakten, national und international. So ist die Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zum Beispiel offizieller Partner der Deutsch-Amerikanischen Außenhandelskammern.

Unser Ziel ist es, Sie mit umfassendem Know-how, Beratung und Vertretung zu unterstützen.

Allianz für Cyber-Sicherheit
davit; IT-Mitglied

Frau Schenk und ihr Team haben uns bei der Erstellung und rechtlichen Ausgestaltung unserer EULA äußerst kompetent begleitet. Die Beratung war fundiert, verständlich und zugleich sehr praxisorientiert. Besonders hervorzuheben sind die schnelle Bearbeitung, die klare Kommunikation und das sichere Gespür für die rechtlichen Anforderungen im Bereich IT- und Datenschutzrecht. Wir haben uns jederzeit sehr gut betreut gefühlt und können die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen

Alex SimonUhlmann Sonnenschirme GmbH & Co. KG

Als externe Rechtsanwältin mit sehr viel Sachverstand hat Frau Schenk die GENERALI Vitality GmbH beraten und die Rechtsabteilung flexibel unterstützt. Das Beratungsspektrum umfasste die Gesamtheit des Datenschutzrechts und Wettbewerbsrechts– national und international.

Legal & ComplianceGENERALI Vitality GmbH

Frau Schenk ist eine Waffe, vergleichbar mit der Durchschlagskraft Kaliber 45. Durch Ihre gezielte und präzise Beratung konnte sich unser Unternehmen viel Geld einsparen. Wir danken Ihr vielmals für Ihre Spontanität / Flexibilität und der Geschwindigkeit mit der Sie sich unseren Fall annahm und diesen zu unserem Erfolg führte.

Jeremy ReitmeierVermögensberater

Wie bei der guten Vorbereitung erwartet, haben wir das DViA-Audit von BMW bestanden. Lieben Dank für die wie immer gute Unterstützung!

Jan VermaatenManaging Partner der conex GmbH

Sehr zu empfehlen. Frau Schenk hat uns zu sämtlichen komplexen rechtlichen Bereichen, die unsere Werbeagentur betrifft, perfekt beraten. Frau Schenk und ihr Team arbeiten mit einem sehr hohen Anspruch, jederzeit gerne wieder!

Lukas EbenhochGeschäftsführer der Vierpunkt GmbH

Top-Beratung und klare Handlungsempfehlungen – Frau Rechtsanwältin Schenk und ihr Team verstehen, was wir wollen und wie wir arbeiten!

Stefan KeckeisenGeschäftsleitung
WISSENWERTES

Anwalt für Wettbewerbsrecht

Sicher und erfolgreich in der digitalen Welt.

Dropshipping-Vertrag

  • Beratung, anwaltliche Prüfung und Vertragsgestaltung
  • Datenschutzrechtliche Beratung und Vertretung
  • Rechtliche Begleitung von Digital‑​Projekten und Gründungsideen von Start‑​Up / Existenzgründer

Ein Dropshippingvertrag ist ein Vertrag über den Direktversand. Der Kunde sieht ein Produkt in Ihrem Online-Shop und bestellt direkt bei Ihnen. Anschließend geben Sie die Bestellung an Ihren Lieferanten (Dropshipping) weiter, der die Bestellung ausführt.

Rechtlich treten Sie als Verkäufer auf und haften somit auch dem Kunden gegenüber.

Zu regelnde rechtliche Punkte sind daher, zum Beispiel Gewährleistung (Ihre Ansprüche gegen den Lieferanten bei mangelhaften Produkten), Urheberrechte (Verwendung von Produktfotos, Texte und Pflichtangaben), Markenrechte etc.

Auch Datenschutz ist ein Thema, da in der Regel Name und Adresse des Kunden weitergegeben wird.

Wenn Ware aus China oder anderen ausländischen Staaten im Wege des Dropshipping geliefert wird, haben Sie als Verkäufer für die Einhaltung der deutschen Gesetze und Vorschriften, die im Versandhandel gelten, zu sorgen.

Lassen Sie sich von uns beraten: Ihre Ansprechpatnerin Frau Rechtsanwältin Sabine Schenk, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz. 

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme

Rechtssicher im Internet – für Startup /Existenzgründer

Startup-Beratung (Existenzgründer) und Gesellschaftsgründung: Was gibt es rechtlich zu beachten?

  • Beratung bei der Wahl der Gesellschaftsform
  • Haftungsfragen in der Gründungsphase
  • Versicherungen für Start-Ups
  • Erstellung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen
  • Firmennamen- und Logo- Schutz samt Recherche und Beratung

NDA Geheimhaltungsvereinbarung Vertraulichkeitsvereinbarung

  • Geheimhaltungsvereinbarungen, NDA, Vertraulichkeitsvereinbarung
  • Patente/ Designs (Gebrauchsmuster)
  • Wettbewerbsrechtliche Verträge
  • Patentlitigation: Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in
  • Patentstreitigkeiten
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Ähnlichkeiten/ Imitaten von
  • Designs (Gebrauchsmustern)
  • Produktnachahmung: Wettbewerbsrechtliches Vorgehen
  • Durchsetzung und Abwehr von Wettbewerbsverboten
  • Erstellung und rechtliche Prüfung von Lizenzverträgen

Marketing: Wettbewerbsrechtliche Beratung und Prüfung

Basis für die Vermarktung eines erfolgreichen Produkts oder einer Dienstleistung ist ein rechtssicherer Auftritt. Wir unterstützen Sie dabei.

So können wir Ihnen im Vorfeld helfen, Abmahnungen zu vermeiden: 

  • Lassen Sie Ihren Internetauftritt (Shop und Website) rechtlich von uns prüfen: wettbewerbs- und datenschutzrechtlich.
  • Schicken Sie uns Ihre Entwürfe der Webematerialien (Flyer, Plakate, Anzeigen, Zugaben etc.) und Werbeaussagen zur rechtlichen Prüfung.
  • Lassen Sie Ihre Produkt -und Firmennamen marken- und wettbewerbsrechtlich von uns prüfen.
  • Schicken Sie uns per Email Ihre Etiketten und Produktbeschreibungen zur Prüfung auf Vollständigkeit der Angaben zu.
  • Lassen Sie Ihre AGB von uns rechtlich prüfen oder gestalten.
  • Lassen Sie uns Ihre Datenschutzerklärung, Impressum, Check-Boxtexte, Widerrufsbelehrung von uns prüfen oder individuell entwerfen.

Wettbewerbsrechtliche Beratung:

  • Rechtsanwaltliche Beratung bei Marketing- und Werbemaßnahmen,
  • Rechtsanwaltliche Beratung bei Produkteinführungen und deren Vertrieb,
  • Wettbewerbsrechtliche Beurteilung von Onlineauftritten,
  • Wettbewerbsrechtliche Beurteilung von Unternehmensauftritten,
  • Wettbewerbsrechtliche Beurteilung des Marktverhaltens von Mitbewerbern.

Für uns Rechtsanwälte selbstverständlich: inklusive Haftungsübernahme.

Kontaktieren Sie uns. Sie bekommen Sie ein unverbindliches Angebot. Sie entscheiden, ob und in welchem Umfang Sie unser Angebot annehmen wollen.

Wettbewerbsklausel im Vertriebsrecht

  • Beratung für Hersteller
  • Vorgehen gegen Vertragshändler, Mitbewerber (Konkurrenz) bei Verstößen gegen Wettbewerbsklausel

Rechtliche Voraussetzungen für Wettbewerbklauseln

Klauseln mit Wettbewerbsverboten in Vertriebsverträgen sind für Hersteller und Lieferanten  wichtig, um ihre wirtschaftlichen Interessen gegenüber ihren Vertriebspartnern, Vertragshändlern, Mitarbeitern, Handelsvertretern und Franchisenehmern zu schützen. Vermeiden Sie Streitigkeiten während oder nach Beendigung von Vertriebsverhältnissen und räumen Sie sich größtmöglichste Rechte im Vertriebsvertrag ein.

Gesetzliches Wettbewerbsverbot oder Wettbewerbsklausel im Vertriebsrecht

Es existiert zwar ein gesetzliches Wettbewerbsverbot für Handelsvertreter (§ 86 Abs. 1 HGB). Allerdings gilt dies in der Regel nicht für Unternehmen, die Vertragshändler sind. Für andere Vertriebspartner, wie Vertragshändler ist ein vertraglich vereinbartes Wettbewerbsverbot erforderlich.

Arbeitsvertrag: Wettbewerbsklausel mit nachvertraglichem Wettbewerbsverbot für Mitarbeiter

Eine Wettbewerbsklausel im Arbeitsvertrag mit einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot verbietet Mitarbeitern, nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb für die Konkurrenz tätig zu werden, §§ 74 ff. HGB).  Eine Wettbewerbsklausel kann im Arbeitsvertrag oder Zusatz zum Arbeitsvertrag schriftlich vereinbart werden. Eine Wettbewerbsklausel mit nachvertraglichem Wettbewerbsverbot für Mitarbeiter ist oft unzulässig. In der Klausel zu regeln sind nämlich z.B. folgende Punkte: Räumliche, sachliche und zeitliche Begrenzung. Ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers und die Karenzentschädigung, danach ist in der Regel für jeden Monat des Verbots mindestens 50 % des zuletzt bezahlten vertragsmäßigen Gehalts als Entschädigung zu zahlen.

Verstößt der ehemalige Arbeitnehmer gegen die Wettbewerbsklausel mit dem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot, muss der Arbeitnehmer in der Regel eine Vertragsstrafe bzw. Schadensersatz leisten.

Vertriebsvertrag: Wettbewerbsklausel mit nachvertraglichem Wettbewerbsverbot für Vertragshändler

Bei nachvertraglichen Wettbewerbsverboten sind gesetzliche Schranken zu beachten. Wichtig ist dabei die Dauer und eine Karenzentschädigung, soweit dies gewollt oder gesetzlich erforderlich ist, z.B. bei wirtschaftlicher Abhängigkeit.

Rechtssichere Wettbewerbsklausel im Vertriebsvertrag

Profitieren Sie von unserer Erfahrung und lassen Sie Ihren Vertriebsvertrag von uns Gestalten oder prüfen. Nehmen Sie Kontakt auf.

Internationaler Händlervertrag Exklusivrechte

Anwaltliche Gestaltung und Prüfung Ihres Händlervertrags mit und ohne Exklusivrechten

Wir unterstützen Sie Ihre Vertriebsstruktur rechtssicher zu gestalten. Ein Händlervertrag mit oder ohne Exklusivrechte (Vertragshändlervertrag mit Alleinvertriebsrecht) ermöglicht es Unternehmen, Vertriebsgebiete zu schützen.

Ein anwaltlich erstellter oder geprüfter Händlervertrag sorgt für sichere Vertriebsstrukturen, rechtssichere Exklusivitätsregelungen, Schutz vor kartellrechtlichen Risiken und Haftungsregelungen zu Ihren Gunsten.

Wichtige rechtliche Inhalte im Händlervertrag mit Exklusivrechten:

 

– Vertrieb der jeweiligen Produkte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durch Händler und geografische Vertriebsgebiete,

– Mindestabnahmemengen und Umsatzziele samt Kündigungsmöglichkeiten,

-Rechtliche Pflichten, zum Beispiel Gewährleistung, Produktkennzeichnung im jeweiligen Land etc.

-Festlegung der Vertriebskanäle, z.B. Online, Messeauftritte und jeweilige Kostenregelung,

– Monetäre Ansprüche, z.B. Provisionsansprüche, Preisnachlässe

Kartellrecht bei Preisbindungsklauseln

Händlerverträge mit Exklusivrechte unterliegen den Vorgaben des europäischen Kartellrechts. Diese sind rechtlich kritisch bei Preisbindungen, Wettbewerbsbeschränkungen oder bei Einschränkungen des Vertriebs.

Klausel zu Vertragsbeendigung: Ausgleichsansprüche des  des Händlers

Wenn der Händler einen Kundenstamm im Vetragsgebiet aufgebaut hat und dieser übernommen wird, kann u. U. ein Händler nach Vertragsende einen Ausgleichsanspruch geltend machen.

Fehlerhafte oder unklare Händlerverträge können erhebliche wirtschaftliche Schäden nach sich ziehen. Besonders bei Vertriebsverträgen mit Exklusivrechten und internationalen Vertriebsstrukturen empfiehlt sich daher die Unterstützung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt.

Nehmen Sie Kontakt auf.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

E-Commerce / Onlineshop / Marktplatz

  • Impressum
  • Vertragsrecht (Deutsch und Englisch)
  • Datenschutzerklärung
  • Auftragsverarbeitungsverträge
  • Verarbeitungsverzeichnis
  • AGB
  • Website/ Onlineshop: Rechtliche Prüfung unter Einbeziehung der DSGVO
  • Internetrecht
  • Lebensmittelrecht
  • Heilmittelwerberecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Patentlitigation und Knowhow
  • Markenrecht und Designrecht
  • Urheberrecht
  • Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
  • Datenschutz und eprivacy
  • Verteidigung gegen Abmahnungen
  • Vertretung vor Gericht
  • Vorgehen gegen Mitbewerber (Konkurrenz) bei Gesetzesverstößen

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten?

Handeln Sie schnell!

Wir unterstützen Sie bei einem Verstoß im Wettbewerbsrecht.

Wir wehren eine unberechtigte Abmahnung ab und betreiben Schadensbegrenzung bei einer berechtigten Abmahnung.

Kontaktieren Sie Frau Rechtsanwältin Schenk, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz, u.a.  Wettbewerbsrecht. Profitieren Sie von 16 Jahren Erfahrung im Wettbewerbsrecht.

Abmahnung erhalten? Handeln Sie richtig:

Einigung oder Gegenangriff? Wir finden für Sie die wirtschaftlich und juristisch beste Lösung, um auf die Abmahnung zu reagieren.

Falls Sie eine Abmahnung erhalten haben, ist es wichtig, von Anfang an richtig zu handeln!

Was Sie tun sollten:

  • Unterschreiben Sie nicht – zahlen Sie nicht!
  • Aber: Nehmen Sie die Abmahnung ernst und beachten Sie die Fristen!
  • Lassen Sie sich zeitnah durch uns beraten: wir sind spezialisiert!

Präventives Handeln ist stets besser, als abgemahnt zu werden.

So können wir Ihnen im Vorfeld helfen, Abmahnungen zu vermeiden: 

  • Lassen Sie Ihren Internetauftritt rechtlich von uns prüfen: wettbewerbs- und datenschutzrechtlich.
  • Schicken Sie uns Ihre Entwürfe der Webematerialien (Flyer, Plakate, Anzeigen, Zugaben etc.) und Werbeaussagen zur rechtlichen Prüfung.
  • Lassen Sie Ihre Produkt -und Firmennamen marken- und wettbewerbsrechtlich von uns prüfen.
  • Schicken Sie uns per Email Ihre Etiketten und Produktbeschreibungen zur Prüfung auf Vollständigkeit der Angaben zu.
  • Lassen Sie Ihre AGB von uns rechtlich prüfen oder gestalten
  • Lassen Sie uns Ihre Datenschutzerklärung, Impressum, Check-Boxtexte, Widerrufsbelehrung von uns prüfen oder individuell entwerfen

Unterlassungserklärung: Mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird rechtlich ein Vertrag geschlossen, der jahrzehntelang gilt. Alles was Sie in diesem Bereich unterschreiben, bindet Sie für die Zukunft.

Wenn Sie gegen die unterschriebene Unterlassungserklärung verstoßen, drohen hohe Zahlungen, erfahrungsgemäß im 4- bis 5- stelligen Bereich.

Die von der Gegenseite mitgeschickte Unterlassungserklärung sollten Sie daher von uns prüfen und abändern lassen. Vielleicht kommen wir zu dem Ergebnis, dass eine Unterlassungserklärung nicht nötig ist.

Ablauf: Sie schicken uns das erhaltene Schreiben. Wir prüfen für Sie die Rechtslage und geben Ihnen eine Empfehlung über das weitere Vorgehen. In der Regel erwidern wir mit einem Schriftsatz an den Gegner und entwerfen -soweit nötig- eine modifizierte Unterlassungserklärung. Die vom Gegner mitgeschickte Unterlassungserklärung verändern wir derart, dass Sie, soweit wie möglich, zu Ihren Gunsten ist.

Was können wir im Einzelnen für Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Die Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist spezialisiert im Wettbewerbs-, Marken- sowie Urheberrecht, aber auch im allgemeinen Vertragsrecht/AGB.

Leistungsspektrum der Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH:

Juristische Überprüfung:

  • der Rechtmäßigkeit der gegnerischen Abmahnung,
  • ob das Unterlassungsverlangen knapp und klar gefasst ist,
  • ob die geltend gemachten gegnerischen rechtsanwaltlichen Abmahnkosten angemessen sind,
  • ob der Gegner rechtsmissbräuchlich handelt,
  • der Formalien der gegnerischen Abmahnung.

Anhand dessen erfolgt eine Einschätzung des juristischen und wirtschaftlichen Risikos!

Für Sie setzt sich die Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für Folgendes ein:

Je nach Ergebnis der Einschätzung des juristischen und wirtschaftlichen Risikos:

    • Wirtschaftlicher Mandantenschutz: Gestaltung einer modifizierten Unterlassungserklärung; alternativ Verweigerung der Abgabe einer Unterlassungserklärung
    • Kostenreduzierung/Kostenabwehr: Verhandlungen mit dem gegnerischen Rechtsanwalt zur Abwehr oder Senkung der gegnerischen Anwaltsgebühren,
    • Abwendung/Rücknahme der Strafanzeige: Verhandlungen mit dem gegnerischen Rechtsanwalt zur Abwendung oder Rücknahme eines etwaigen Strafantrags
    • Aufzeigen der Möglichkeiten des Gegenangriffs: Gegenabmahnung oder negative Feststellungsklage
    • Abwehren der Abmahnung: Gestaltung eines Schriftsatzes an den Gegner mit Richtigstellung der Rechtslage

Die Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH unterstützt Sie kompetent!

 

Konkurrenz abmahnen / Gegenabmahung

Ein Mitbewerber benutzt Ihr Design, Ihr Patent oder Ihre Marke? Ein Mitbewerber verstößt gegen Wettbewerbsrecht?

Wir unterstützen Sie! Die Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist als Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht Ihr richtiger Partner. Bei uns finden Sie Ihren kompetenten, erfahrenen und engagierten Ansprechpartner.

Besitzen Sie ein eingetragenes Design, Patent oder eine Marke, steht Ihnen ein Ausschließlichkeitsrecht zu. Kein anderer darf Ihr Schutzrecht ohne Ihre Zustimmung benutzen, herstellen oder anbieten. Nur Sie haben das Recht, darüber zu bestimmen, ob Sie einem Dritten z.B. eine Lizenz einräumen.

Wenn Sie also von Raubkopien, Plagiaten, Nachahmungen, sehr ähnlichen oder identischen Produkt- oder Firmennamen erfahren, wenden Sie sich an uns.

Ihre Konkurrenz muss sich auch an geltendes Recht halten. Wenn Sie Verstöße gegen Preisangaben, unzulässige Werbeaussagen oder Werbeaktionen, Datenschutz-Verstöße oder ähnliches bemerken, ist das oft ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Auch Wettbewerbsklauseln in Arbeitsverträgen, die Ihre neuen Arbeitnehmer binden, können wettbewerbsrechtliche Verstöße darstellen. Dies gilt auch für ein unzulässiges Geschäftsgebaren. Wenn Sie einen Wettbewerbsverstoß bei einem Mitbewerber bemerken, wenden Sie sich gerne an uns.

Ihre Ansprüche: Die jeweiligen Ansprüche hängen von der Art der Rechtsverletzung ab. Im gewerblichen Rechtsschutz hat aber der „Verletzte“ grundsätzlich eine Vielzahl von Ansprüchen, die auch wirtschaftlich interessant sind:

Zum Beispiel:

  • Schadensersatz (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten + eigener Schadensersatz, z.B. markenrechtlich: Lizenzanalogie: Fiktive Summe: das was im Realfall für eine Lizenz gezahlt worden wäre)
  • Beseitigung
  • Unterlassung
  • Auskunftsanspruch (zum Beispiel über Namen und Anschrift der Hersteller, Lieferanten und anderer Vorbesitzer der Waren oder Dienstleistungen sowie der gewerblichen Abnehmer und Verkaufsstellen, für die sie bestimmt waren, und die Menge der hergestellten, ausgelieferten, erhaltenen oder bestellten Waren sowie über die Preise, die für die betreffenden Waren oder Dienstleistungen bezahlt wurden)
  • Vernichtungsanspruch
  • Herausgabeanspruch

Ablauf: Wir beraten Sie, ob es sich im konkreten Fall lohnt, tätig zu werden. Wir klären Sie über die Rechtslage und Ihr Kostenrisiko auf. Dann unterstützen wir Sie gerne als Ihr Rechtsanwalt und gehen gegen den Rechtsverletzer vor.

Das Kostenrisiko in derartigen Fällen ist für den, der aktiv vorgeht, meist gering, weil die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten grundsätzlich gesetzlich der Verletzer zu tragen hat.

Nehmen Sie Kontakt auf.