In einer Filesharing-Klage der KSM GmbH vor dem Amtsgericht (AG) Biberach a.d. Riß wurde gestern die Klagerücknahme erklärt. Meine Mandanten, ein Ehepaar mit Kindern, wird damit die Forderung von 955,60 € aufgrund eines angeblichen Tauschbörsenangebots nicht zahlen müssen. Die Klagerücknahme erfolgte ohne weiteren Kommentar durch die KSM GmbH, nachdem ich einen Schriftsatz bei Gericht eingereicht hatte. Die KSM GmbH wird daher alle Kosten zu tragen haben.
Das Vorgehen im Vorfeld war teilweise wie üblich, teilweise kurios: Nach der Abmahnung (bei der 850,- € gefordert worden waren) kamen einige Briefe mit wenig konkretem, dann Mahnbescheid, dann Klage. Aber dazwischen kamen Mahnungen von Condor Gesellschaft für einen Betrag von plötzlich 2.369,69 €! Etwas später kamen Briefe vom Rechtsanwalt, der 2.595,47 € haben wollte. In anderen Briefen der Beteiligten wurden jedes Mal andere Beträge gefordert – in der Klage ist es nun doch deutlich weniger als angedroht worden war. Die Forderungen erscheinen uns dennoch viel zu hoch – es liegt der Verdacht des versuchten Betrugs in der Luft, der Sachverhalt liegt bei der Staatsanwaltschaft.
Es gab noch einiges, was gegen die Forderung der KSM GmbHsprach: So wohnten im Haus neben den Eltern auch die Kinder, die Eltern waren beweisbar zum angeblichen Tatzeitpunkt auf einer Geburtstagsfeier. Seit den neuen BGH-Urteilen muss der Rechteinhaber und Kläger hier deutlich genauer vortragen, was ihnen wohl nicht möglich war.
Weiter hatten meine Mandanten nie eine Unterlassungserklärung abgegeben, eingeklagt wurde dennoch nur Geld und nicht Unterlassung – das schreit nach Rechtsmissbrauch. Weiters war der Fall verjährt, da er vor ca. 4 Jahren stattfand: Zwar hatte der Antrag des Mahnbescheids die Verjährung gehemmt, danach haben die KSM GmbH jedoch erneut so viel Zeit verstreichen lassen, dass auch dieser Zeitraum überschritten war.
Fazit: Klagerücknahme der KSM GmbH vor AG Biberach
Die KSM GmbH sah in dem Verfahren vor dem AG Biberach a.d. Riß also aufgrund der erdrückenden Argumente keine Chance für Ihre Filesharing-Klage und erklärte die Klagerücknahme. Das Verfahren ist also voll zu Gunsten meiner Mandanten ausgegangen. Es zeigt: Man muss nicht immer zahlen, es kann sich lohnen, es auf eine Klage ankommen zu lassen und dann einen Sieg davon zu tragen.