Starke Marken schützen und verteidigen
Marken sind ein zentraler Bestandteil Ihres Unternehmenswertes. Umso wichtiger ist es, Marken, Designs und Kennzeichen rechtssicher zu entwickeln, anzumelden und konsequent zu schützen.
Wir unterstützen Unternehmen mit strategischer Beratung im Markenrecht – von der Markenrecherche über die Anmeldung und Markenkollisionsüberwachung bis zur Verteidigung und Durchsetzung Ihrer Rechte.
Auch bei markenrechtlichen Abmahnungen und Klagen wegen Markenrechtsverletzung stehen wir Ihnen kompetent zur Seite und vertreten Ihre Interessen außergerichtlich und vor Gericht. Profitieren Sie von unserer Erfahrung vor deutschen Gerichten, dem Bundespatentgericht, dem Europäischen Gerichtshof und Markenämtern.
Wir beraten und verwalten strategisch Ihr (inter-) nationales Markenportfolio und unterstützen Sie umfassend im Markenrecht. Wir haben ein internationes Netzwerk, z.B. sind wir offizieller Partner der Deutsch-Amerikanischen Außenhandelskammer New York.
Unser Ziel ist es, Ihre Schutzrechte nachhaltig zu sichern und Ihnen eine rechtssichere Grundlage für Ihren unternehmerischen Erfolg zu schaffen.
Marken strategisch schützen
Wir beraten Sie bei der Entwicklung, Anmeldung und Verwaltung Ihrer Marken, Logos und Designs – national und international. Markenrecherche, Markenanmeldung und Markenkollisionsüberwachung.
Abmahnungen im Markenrecht
Verteidigung: Ob Sie eine Abmahnung erhalten haben oder Ihre Rechte durchsetzen möchten: Wir vertreten Sie außergerichtlich und vor Gericht.
Markenrecht und Widerspruchsverfahren
Gegen Ihre deutsche Marke (DPMA) oder europäische Markenanmeldung (EUIPO) wurde Widerspruch eingelegt oder Sie möchten gegen eine Marke vorgehen? Profitieren Sie von unserer langjährigen Expertise.
Ihr Anwalt für Markenrecht
Nehmen Sie Kontakt auf zur Ihrer Ansprechpartnerin im Markenrecht, Sabine Schenk, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz, u.a. Markenrecht.
Ein wirksamer Markenschutz beginnt bereits vor der Anmeldung. Eine sorgfältige Markenrecherche und strategische Planung sind entscheidend, um Konflikte mit bestehenden Schutzrechten zu vermeiden und langfristig eine starke Position im Wettbewerb aufzubauen. Gleichzeitig ist eine Marke nur dann wirklich wertvoll, wenn sie konsequent gepflegt, überwacht und im Falle von Verletzungen entschlossen verteidigt wird.
Gerade im digitalen Wettbewerb werden Marken, Logos und Kennzeichen immer häufiger unberechtigt genutzt. In solchen Fällen ist ein schnelles und rechtssicheres Vorgehen wichtig, um wirtschaftliche Schäden zu vermeiden und Ihre Rechte wirksam durchzusetzen. Ebenso kann es vorkommen, dass Unternehmen selbst mit einer markenrechtlichen Abmahnung konfrontiert werden. Auch hier ist eine sorgfältige rechtliche Prüfung entscheidend, um unnötige Kosten und Risiken zu vermeiden.
Mit fundierter Erfahrung im Markenrecht unterstützen wir Unternehmen bei der Entwicklung einer nachhaltigen Markenstrategie, bei der Anmeldung und Verwaltung von Schutzrechten sowie bei der Durchsetzung oder Abwehr markenrechtlicher Ansprüche. Ziel ist es stets, Ihre Marke langfristig zu sichern und rechtliche Risiken frühzeitig zu minimieren.
MARKENRECHT
Anwalt für Markenrecht
Sicher und erfolgreich in der digitalen Welt.
Kostenfrage: Was kostet ein Markenanwalt?
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Rechtsanwaltskosten bestimmen sich nach Stundensatz oder RVG. Beauftragt der Markeninhaber einen Anwalt, ist der Empfänger der Abmahnung zur Übernahme der Anwaltskosten verpflichtet. Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach dem jeweiligen Streit- bzw. Gegenstandswert. Allerdings hängt der zugrundeliegende Wert grundsätzlich von den wirtschaftlichen Interessen des Markeninhabers ab und kann insbesondere bei bekannten Marken im Einzelfall sogar deutlich höher liegen.
Zusätzlich zu den Anwaltskosten ist bei schuldhaftem Handeln zudem meist Schadenersatz zu leisten. Der Inhaber der Markenrechte ist nicht dazu verpflichtet, den echten Schaden nachzuweisen, wenn er sich für die fiktive Lizenzgebühr entscheidet. Meist dienen die Grundsätze der Lizenzanalogie daher als Grundlage für die Höhe des zu beziffernden Schadenersatzes und es kommt zu einer fiktiven Schadensberechnung.
Markenanwalt – Abmahnung Markenrecht
Der Markenanwalt ist mit den hohen Anforderungen des Markenrechts vertraut und schützt das geistige Eigentum seiner Mandanten und verteidigt bei Angriffen. Bei der Bezeichnung Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (u.a.Markenrecht), handelt es sich um die offizielle Fachanwaltsbezeichnung für einen “Markenanwalt”. In der Regel sind auf diesem Gebiet gleichermaßen Patentanwälte sowie Rechtsanwälte ohne Fachanwaltstitel tätig. Für die Bezeichnung Patentanwalt ist ein technisches oder naturwissenschaftliches Hochschulstudium in Verbindung mit einer kurzen juristischen Ausbildung erforderlich. Patentanwälte sind daher im Gegensatz zu den Rechtsanwälten, nur bedingt dazu berechtigt, vor Gericht rechtswirksame Handlungen vorzunehmen.
Markenrecht Anwalt München, Babenhausen und deutschlandweit
Wir sind mit den hohen Anforderungen im Markenrecht vertraut und bieten Ihnen an den unterschiedlichen Standorten in Babenhausen und München ein umfangreiches Leistungsportfolio. Egal, wo Sie Ihren Sitz haben, wir werden deutschlandweit tätig. Als Markenanwalt schützen wir Sie bei Markenrechtsverletzungen und verteidigen so Ihr geistiges Eigentum. Auf der anderen Seite sind wir selbstverständlich auch für Sie da, wenn Sie sich mit unrechtmäßigen Abmahnungen konfrontiert sehen. Nachfolgend bieten wir Ihnen einen kurzen Überblick zu unseren Leistungen:
- Beratung zum Thema Markenrecht
- Markenanmeldung
- Durchsetzung Ihrer Markenrechte
- Abmahnungen und Unterlassungserklärungen
- einstweilige Verfügung gegen Markenverletzer
- Markenklage
- Abwehr unberechtigter Abmahnungen
- Lizenzverträge
Eine Markenrechtsverletzung sollte keinesfalls auf die leichte Schulter genommen werden. Um zu verhindern, dass die unrechtmäßige Verwendung Ihrer Marke weiterhin besteht, sollten Sie schnell handeln. Wir als erfahrener Markenanwalt unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und mahnen den Schädiger ab. Neben der Aufforderung zur Unterlassung, Schadensersatz und Auskunft wird der Abgemahnte zusätzlich zum Ausgleich Ihrer Anwaltskosten aufgefordert. Reagiert der Rechtsverletzer nicht auf die Abmahnung, folgt im nächsten Schritt in der Regel einstweilige Verfügung. Sind die Voraussetzungen für die einstweilige Verfügung nicht gegeben, streben wir als Markenanwalt alternativ eine Markenklage vor dem zuständigen Gericht für Sie an.
Die Abwehr unberechtigter Abmahnungen gehört selbstverständlich ebenfalls zu unserem Leistungsangebot. Sie sollten auch eine unberechtigte Abmahnung keinesfalls ignorieren und schnellstmöglich unsere Beratung in Anspruch nehmen. Andernfalls kann nach Ablauf einer angemessenen Frist ein einstweiliges Verfügungsverfahren drohen. Dann kann das zuständige Gericht auch ohne eine mündliche Verhandlung beschließen, dass die Vorwürfe berechtigt sind. In diesem Fall werden die Einwände des Beschuldigten nicht mehr angehört. Nachfolgend sehen Sie sich dann mit deutlich höheren Anwalts- und Gerichtskosten konfrontiert. Es ist daher in jedem Fall ratsam, rechtzeitig einen erfahrenen Markenanwalt zu konsultieren.
Sie suchen einen erfahrenen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz / Markenrecht-Anwalt in München, Babenhausen oder deutschlandweit, der Ihre Markenrechte schützt oder Ihnen bei einer unberechtigten Abmahnung zur Seite steht? Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns – die Anwaltskanzlei Schenk ist unter anderem auf das Markenrecht spezialisiert und bietet Ihnen schnelle und kompetente Unterstützung.