Handelsblatt und FOCUS zeichnen die Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz 2025 im Bereich Datenschutzrecht aus
Handelsblatt und FOCUS zeichnen die Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz 2025 im Bereich Datenschutzrecht aus
Markenrecht

Markenanmeldung Anwalt – rechtssicher zum Schutz

Um Marktchancen erfolgreich wahrnehmen zu können, sind Unterscheidungsmerkmale zu bestehenden Waren und Dienstleistungen notwendig. Mit einer Markenanmeldung stellen Sie sicher, dass niemand Ihre Produkte, Ihr Logo oder eine Melodie unberechtigt nachahmen kann. Dadurch wird eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen. Ihren Vorteil auf dem Markt können Sie dank einer Markenanmeldung uneingeschränkt wahrnehmen.

Marke rechtssicher anmelden und schützen

Wir begleiten Sie von der Idee bis zur Eintragung – für einen starken und rechtssicheren Schutz Ihrer Marke.

Strategische Markenanmeldung

Ob national oder international: Wir entwickeln die passende Schutzstrategie für Ihre Produkte, Ihr Logo und Ihre Marke.

Schutz für Name, Logo & Design

Wir prüfen die Eintragungsfähigkeit und sorgen dafür, dass Ihre Marke sich klar abhebt und langfristig geschützt ist.

Gratis Erstgespräch

Markenanmeldung Anwalt – Eintragung beim DPMA

Ein Markenschutz kann für Buchstaben und Wörter, für Zahlen und Abbildungen sowie für Multimediazeichen, Hologramme, Farben und Klage erlangt werden. Eine nähere Definition des Schutzrechtes erfolgt durch die Eintragung in bestimmte Warenklassen. Außerhalb dieser Klassen besteht das Schutzrecht nicht. Es kann nach der erfolgreichen Markenanmeldung nur eingeschränkt später erweitert werden, nämlich dann, wenn nicht zwischenzeitlich ein Mitbewerber den Markenschutz in diesen Klassen beansprucht hat.

Überlegenswert ist auch, in welchen Ländern der Markenschutz gelten soll. Hier kommt es darauf an, wie weit über den DACH-Raum hinaus das Produkt oder die Dienstleistung beworben und vertrieben werden soll. Wir beraten Sie als Ihr Anwalt, auf welche Länder sich die Markenanmeldung sinnvollerweise erstrecken sollte. In einem gemeinsamen Gespräch definieren wir Ihre Ziele. Den zu beantragenden Markenschutz – ob nationale oder internationale Markenanmeldung – stimmen wir darauf ab.

Damit der Markenschutz gewährt wird, müssen Waren und/oder Dienstleistungen sich von anderen deutlich unterscheiden. Zudem dürfen bei Wortmarken keine alltäglichen Dinge beschrieben sein. Auch reine Inhaltsangaben oder Themenbeschreibungen erhalten kein Schutzrecht. Daneben kann ein Markenschutz durch die sogenannte Verkehrsgeltung entstehen. Grundlage dafür sind eine intensive gewerbliche Nutzung oder ein allgemeiner Bekanntheitsgrad. Allerdings ist es hier nicht immer einfach, sich gegen spätere Nachahmer durchzusetzen. Mit einer Markenanmeldung ist der Zeitpunkt dagegen genau definiert, an dem das Recht entsteht.

Allianz für Cyber-Sicherheit
davit; IT-Mitglied

Frau Schenk und ihr Team haben uns bei der Erstellung und rechtlichen Ausgestaltung unserer EULA äußerst kompetent begleitet. Die Beratung war fundiert, verständlich und zugleich sehr praxisorientiert. Besonders hervorzuheben sind die schnelle Bearbeitung, die klare Kommunikation und das sichere Gespür für die rechtlichen Anforderungen im Bereich IT- und Datenschutzrecht. Wir haben uns jederzeit sehr gut betreut gefühlt und können die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen

Alex SimonUhlmann Sonnenschirme GmbH & Co. KG

Als externe Rechtsanwältin mit sehr viel Sachverstand hat Frau Schenk die GENERALI Vitality GmbH beraten und die Rechtsabteilung flexibel unterstützt. Das Beratungsspektrum umfasste die Gesamtheit des Datenschutzrechts und Wettbewerbsrechts– national und international.

Legal & ComplianceGENERALI Vitality GmbH

Frau Schenk ist eine Waffe, vergleichbar mit der Durchschlagskraft Kaliber 45. Durch Ihre gezielte und präzise Beratung konnte sich unser Unternehmen viel Geld einsparen. Wir danken Ihr vielmals für Ihre Spontanität / Flexibilität und der Geschwindigkeit mit der Sie sich unseren Fall annahm und diesen zu unserem Erfolg führte.

Jeremy ReitmeierVermögensberater

Wie bei der guten Vorbereitung erwartet, haben wir das DViA-Audit von BMW bestanden. Lieben Dank für die wie immer gute Unterstützung!

Jan VermaatenManaging Partner der conex GmbH

Sehr zu empfehlen. Frau Schenk hat uns zu sämtlichen komplexen rechtlichen Bereichen, die unsere Werbeagentur betrifft, perfekt beraten. Frau Schenk und ihr Team arbeiten mit einem sehr hohen Anspruch, jederzeit gerne wieder!

Lukas EbenhochGeschäftsführer der Vierpunkt GmbH

Top-Beratung und klare Handlungsempfehlungen – Frau Rechtsanwältin Schenk und ihr Team verstehen, was wir wollen und wie wir arbeiten!

Stefan KeckeisenGeschäftsleitung
MARKENRECHT

Anwalt für Markenanmeldung

Sicher und erfolgreich in der digitalen Welt.

Markenanmeldung Anwalt: Name und Logo schützen

Bei einer reinen Wortmarke sind die Kriterien, die zu einer erfolgreichen Markenanmeldung führen, relativ klar. Schwieriger wird es, wenn neben dem Namen eine bestimmte Schriftart geschützt werden soll. Hier kommt es im Wesentlichen auf das Unterscheidungsmerkmal an. Grafische Elemente, die Teil der Beschriftung sind, müssen so gestaltet sein, dass die Gesamtheit der Marke sich deutliche von anderen, bereits bestehenden abhebt. Sie müssen darüber hinaus geeignet sein, beim Verbraucher einen tiefen Eindruck zu verlassen. Eines der Stichwörter hierzu ist „Wiedererkennungsmerkmal“.

Derselbe hohe Anspruch gilt für die jeweilige Farbe, die für die Gestaltung von Namen und Grafik verwendet wird. Farben sind längst im Geschäftsleben – beispielsweise auf Briefköpfen – etabliert. Eine farblich abweichende Gestaltung allein weist nicht die für den Markenschutz notwendigen Unterscheidungsmerkmale aus. Für geometrische Formen, die Anordnung von Buchstaben oder Zahlen gibt es ebenfalls Unterscheidungskriterien, die zum Erfolg – oder Misserfolg – der Markenanmeldung beitragen können. Auch hierzu beraten wir Sie als Anwalt gerne, damit die Markenanmeldung für Ihre Ware, Ihren Firmennamen oder Ihr Logo von vornherein in trockenen Tüchern ist.

Markenanmeldungen haben eine Gültigkeit von zehn Jahren. Soll das Schutzrecht über diesen Zeitraum hinaus bestehen, muss es rechtzeitig vor Ablauf des Zeitraums verlängert werden. Geschieht dies nicht, gilt das Schutzrecht als erloschen. Gerne übernehmen wir für Sie die Fristenüberwachung auf Wunsch.

Markenrecherche – der erste wichtige Schritt vor der Markenanmeldung

Wir beraten schon im Vorfeld. Sie präsentieren uns zunächst Ihre Ideen. Wir beraten hinsichtlich der Eintragbarkeit, recherchieren gutachterlich und melden den überprüften Namen dann gegebenfalls als Marke oder Design an. Wir beraten strategisch und besprechen mit Ihnen Budgets, Märkte und Marktanteile. Nach Eintragung der Marke beobachten wir auf Ihren Wunsch hin die Aktivitäten der Mitbewerber.

Eine sorgfältige Markenrecherche vor der Anmeldung ist daher ein zentraler Schritt bei der Entwicklung einer neuen Marke. Durch eine professionelle Recherche lassen sich mögliche Konflikte mit bestehenden Marken frühzeitig erkennen und rechtliche Risiken reduzieren.

Im Rahmen einer Markenrecherche werden insbesondere

  • identische Marken
  • ähnliche Zeichen
  • relevante Waren- und Dienstleistungsklassen
  • nationale und internationale Markenrechte

analysiert. Auf dieser Grundlage lässt sich einschätzen, ob eine geplante Marke rechtlich durchsetzbar ist oder ob Anpassungen sinnvoll sein können. Gerade bei neuen Produktnamen oder Unternehmensbezeichnungen kann eine frühzeitige Prüfung erhebliche spätere Kosten und Konflikte vermeiden.

Das DPMA prüft vor der Markeneintragung nämlich nicht, ob schon ältere und ähnliche Rechte vorliegen. Ihre Markenanmeldung wird von Amts wegen lediglich dahin bewertet, ob die Waren oder Dienstleistungen schutzwürdig sind. Dies bedeutet in der Praxis, dass ältere Schutzrechte vorliegen können, die Sie mit Ihrem Eintrag bzw. der Benennung oder Darstellung Ihrer Erzeugnisse verletzen könnten. Die Markenrecherche kann Sie davor schützen, dass Sie wegen einer Markenverletzung verklagt werden.

Dies kann erhebliche wirtschaftliche Nachteile mit sich bringen. Zum einen kann der Inhaber einer älteren Marke darauf bestehen, dass Ihre später angemeldete Marke wieder gelöscht werden muss. Zum anderen ist es ihm bei einer Markenverletzung möglich, Sie abzumahnen oder zivilrechtlich verklagen zu lassen. In der Praxis kann dies bedeuten, dass Sie Ware vernichten müssen oder womöglich für jeden einzelnen Fall der Markenverletzung eine Abmahnsumme zu leisten haben.

Eine Markenrecherche ist auch dann sinnvoll, wenn Sie berechtigter Inhaber einer Marke sind. Auf diese Weise können Sie feststellen, ob jemand mit einer jüngeren Marke oder einem nicht eingetragenen Produkt gegen Ihre Rechte aus der Markenanmeldung verstößt. Hier gilt das gleiche Prozedere: Sie können den Nachahmer abmahnen oder Ihre Marke durch den Anwalt außergerichtlich wie auch vor Gericht verteidigen lassen.

Bei unserer Markenrecherche beziehen wir uns nicht nur auf die einfache Möglichkeit, die das DPMA bietet. Diese ist, wie das Patentamt selbst ausführt, vor allem auf übereinstimmende Merkmale ausgelegt. Mit einer komplexeren Recherche, wie wir sie als Anwalt vor der Markenanmeldung durchführen, erreichen wir für Sie und Ihre Markenanmeldung eine höhere Sicherheit, weil wir auch die Ähnlichkeit, also nicht nur die Identität recherchieren.

Markenanmeldung Anwalt: Individuelle strategische Beratung, Markenanmeldungen, Verwaltung und Betreuung von Markenportfolios

Nicht nur umfassendes Know-how, sondern kreatives und strategisches Denken bestimmen die Beratungstätigkeit der Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Basis für die Vermarktung eines erfolgreichen Produkts oder einer Dienstleistung sind Marken oder Designs. Eine Marke kann ein Firmenname oder eine Produktbezeichnung sein, aber auch ein Logo mit oder ohne Schriftzug. Auch ein Design oder eine Kollektion kann geschützt werden.

Der Wert einer Marke kann schnell einen sehr hohen materiellen Wert erlangen. Daher sollte der Sicherung der Markenrechte und dem Schutz der Marke größtmögliche Bedeutung zukommen.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Marken rechtssicher zu schützen in Deutschland, der EU und international. Wir übernehmen Markenanmeldungen (national & international). Bei Bedarf vermitteln wir Recherchedienstleister und begutachten das Ergebnis. Auch bestehende Markenportofolios optimieren und verwalten wir gerne. Wir verwalten Ihre Marken und Kennzeichen, z.B. im Rahmen einer Schutzfristende- Überwachung und überwachen Ihre Marke im internationalen Wettbewerb. Wir übernehmen auch die strategische Beratung und Betreuung im Bereich Merchandising & Sponsoring.

Nach Markenanmeldung: Nutzung ®-Zeichen

Marken dienen dazu, die Leistungen eines Unternehmens eindeutig am Markt zu kennzeichnen und von Wettbewerbern zu unterscheiden. Die dürfen dann das ®-Zeichen verwenden.

Damit ein solcher Schutz entsteht, muss die Marke beim zuständigen Markenamt angemeldet und in das Markenregister eingetragen werden. Nach § 4 MarkenG entsteht der Markenschutz grundsätzlich erst durch diese Eintragung. Eine sorgfältig vorbereitete Markenanmeldung ist dabei entscheidend. Sie legt den Grundstein für den späteren Schutzumfang der Marke und kann helfen, Konflikte mit bestehenden Markenrechten frühzeitig zu vermeiden.

Als auf Markenrecht spezialisierte Anwaltskanzlei sind wir mit der markenrechtlichen Rechtsprechung befasst. Frau Rechtsanwältin Schenk ist Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz (Markenrecht, u.a.). Wir unterstützen Unternehmen bei der rechtssicheren Anmeldung von Marken sowie bei der strategischen Planung und Entwicklung ihrer Markenrechte.

Markenanmeldung Anwalt: Beratung- Was durch eine Marke geschützt werden kann

Welche Zeichen als Marke geschützt werden können, regelt § 3 MarkenG. Danach können grundsätzlich alle Zeichen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Typische Beispiele sind:

  • Produktnamen und Unternehmensnamen
  • Logos und grafische Zeichen
  • Slogans und Werbesprüche
  • Bezeichnungen von Dienstleistungen
  • App- oder Plattformnamen

Je nach Gestaltung kann eine Marke beispielsweise als Wortmarke, Bildmarke oder Wort-Bild-Marke angemeldet werden. Die Wahl der richtigen Markenform ist dabei ein wichtiger Bestandteil einer durchdachten Markenstrategie.

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Markenanmeldung

Damit eine Marke eingetragen werden kann, muss sie bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllen. Eine zentrale Voraussetzung ist die sogenannte Unterscheidungskraft. Nach § 8 Abs. 2 MarkenG sind Zeichen von der Eintragung ausgeschlossen, wenn ihnen die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt.

Die Marke muss also geeignet sein, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Anbieter zu unterscheiden. Begriffe, die lediglich Eigenschaften, Herkunft, Qualität oder Zweck eines Produkts beschreiben, sind daher in der Regel nicht schutzfähig.

Darüber hinaus darf eine Marke keine Täuschungsgefahr hervorrufen, etwa hinsichtlich der Herkunft oder Beschaffenheit von Produkten. Auch andere gesetzliche Schutzhindernisse können einer Eintragung entgegenstehen, beispielsweise wenn ein Zeichen gegen öffentliche Ordnung oder bestehende gesetzliche Verbote verstößt.

Bei der Prüfung einer Markenanmeldung kontrolliert das Markenamt jedoch in erster Linie nur diese sogenannten absoluten Schutzhindernisse. Ob bereits ältere Marken existieren, die der neuen Marke ähnlich sind oder ihr entgegenstehen könnten, wird in der Regel nicht umfassend geprüft. 

Das bedeutet, dass eine Marke zwar eingetragen werden kann, später jedoch von Inhabern älterer Markenrechte angegriffen werden kann. Genau aus diesem Grund ist eine vorherige Markenrecherche ein wichtiger Bestandteil einer rechtssicheren Markenstrategie.

Ablauf einer Markenanmeldung

Die Anmeldung einer Marke erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst wird die geplante Marke rechtlich bewertet und eine Markenrecherche durchgeführt. Anschließend werden die passenden Waren- und Dienstleistungsklassen festgelegt, in denen die Marke geschützt werden soll.

Im nächsten Schritt erfolgt die Anmeldung beim zuständigen Markenamt. Nach Eingang der Anmeldung prüft das Amt, ob absolute Schutzhindernisse bestehen. Ist dies nicht der Fall, wird die Marke in das Markenregister eingetragen und veröffentlicht.

Mit der Eintragung erhält der Markeninhaber das ausschließliche Recht, die Marke für die geschützten Waren und Dienstleistungen zu verwenden und gegen unberechtigte Nutzungen vorzugehen.

Nationale, europäische und internationale Marken

Unternehmen können Marken auf verschiedenen Ebenen schützen lassen. Welche Strategie sinnvoll ist, hängt häufig von der geplanten Marktentwicklung und der geografischen Ausrichtung des Unternehmens ab.

Möglich sind insbesondere

  • nationale Marken, etwa beim Deutschen Patent- und Markenamt
  • Unionsmarken mit Schutz in der gesamten Europäischen Union
  • internationale Markenregistrierungen über das Madrider System

Eine strategische Markenplanung berücksichtigt dabei sowohl aktuelle Geschäftsaktivitäten als auch zukünftige Expansionspläne.

Risiken bei Markenanmeldungen ohne rechtliche Prüfung

Viele Marken werden heute über Onlineformulare direkt beim Markenamt angemeldet. Ohne vorherige rechtliche Prüfung können dabei jedoch erhebliche Risiken entstehen.

Typische Fehler bei Markenanmeldungen sind beispielsweise:

  • fehlende oder unzureichende Markenrecherchen
  • Anmeldung beschreibender oder nicht schutzfähiger Zeichen
  • falsche Auswahl der Waren- und Dienstleistungen und Nizza-Klassen
  • Konflikte mit älteren Markenrechten

Solche Fehler können dazu führen, dass eine Marke später angegriffen wird oder Abmahnungen durch Inhaber älterer Markenrechte erfolgen. Eine sorgfältige rechtliche Vorbereitung ist daher ein entscheidender Bestandteil einer erfolgreichen Markenstrategie.

Markenanmeldung Anwalt: Strategische Markenberatung für Unternehmen und Selbstständige

Die Anmeldung einer Marke ist nicht nur ein formaler Schritt beim Markenamt, sondern Teil einer langfristigen Unternehmensstrategie. Eine durchdachte Markenstruktur kann wesentlich zur Positionierung eines Unternehmens im Wettbewerb beitragen.

Als auf Markenrecht spezialisierte Kanzlei unterstützen wir Unternehmen bei:

  • der rechtlichen Bewertung neuer Marken
  • der Durchführung umfassender Markenrecherchen
  • der Anmeldung nationaler und internationaler Marken
  • der Entwicklung von Markenportfolios
  • der Verteidigung und Durchsetzung von Markenrechten

Unser Ziel ist es, Marken nicht nur rechtlich zu sichern, sondern sie auch strategisch als wirtschaftliches Asset zu schützen und weiterzuentwickeln.

Wenn Sie eine neue Marke anmelden möchten oder Fragen zur rechtlichen Absicherung Ihrer Marke haben, prüfen wir gerne Ihre Situation und unterstützen Sie bei den nächsten Schritten. Eine frühzeitige rechtliche Beratung schafft Sicherheit und hilft, spätere Konflikte zu vermeiden.