Gewerbliche Schutzrechte – unsere Leistungen im Überblick!

Die Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine bundesweit und international tätige Kanzlei speziell in dem Bereich gewerbliche Schutzrechte.

Wir bieten Unternehmen jeder Größe, Freiberuflern sowie Privatpersonen eine fundierte und umfassende juristische Betreuung.

Interessengerechtes Handeln verbunden mit Kostentransparenz und fairen Preisen zeichnen die Anwaltskanzlei Schenk aus.

Markenrecht

HOCHQUALIFIZIERT – KREATIV – STRATEGISCH
Unser Service für nationale und internationale Mandanten:
Ein starkes Team. Zu Ihrem Vorteil. Kostenlose Ersteinschätzung.

Wettbewerbsrecht/ Werberecht

RECHTSKONFORM, UMFASSEND UND PRAXISNAH.

Unser hochqualifiziertes Team findet speziell für Sie Lösungswege.

Patent- und Designrecht

ENGAGIERT UND KOMPETENT.
Unser Ziel ist es, Sie mit umfassendem Know-how, Beratung und Vertretung zu unterstützen. Your success is our focus.

Medienrecht

MEDIENRECHT / ENTERTAINMENTRECHT, PERSÖNLICHKEITSRECHT, UND URHEBERRECHT
Unser Ziel ist es, Sie mit umfassendem Know-how, Beratung und Vertretung zu unterstützen. Your success is our focus.

Warum Ideen schützen?

Der Wettbewerb läuft. Wer sich auf dem nationalen und internationalen Markt durchsetzen möchte, braucht neben Können und Fleiß auch außergewöhnliche Ideen. Sie sind das Alleinstellungsmerkmal, das Sie von Ihren Mitbewerbern unterscheidet. Damit Ihre Ideen auch ganz die Ihren bleiben, können Sie gewerbliche Schutzrechte ausüben und zum Beispiel eine Marken, Patent- oder Designanmeldung vornehmen lassen. Ihr geistiges Eigentum ist dann vor unerwünschten Nachahmungen geschützt.

Wie Ideen schützen?

Für den Schutz Ihrer Ideen ist in der Bundesrepublik Deutschland und auch international die Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH der richtige Ansprechpartner. Wir bieten Ihnen ein transparentes, faires Angebot mit der Aufstellung aller Kosten. Sie entscheiden, ob Sie dieses annehmen möchten.

Der Ablauf ist wie folgt: Wir empfehlen vorab eine Recherche, damit das Abmahnrisiko minimiert wird. Wir haben hier ein gutes Netzwerk mit professionellen Rechercheanbietern, sodass wir für Sie international nach identischen oder ähnlichen Marken suchen können. Im Anschluss bekommen Sie ein Gutachten mit einem Ampelsystem. Natürlich beraten wir Sie auch anwaltlich während des gesamten Ablaufs. Wir unterstützen Sie bei der Findung von Waren- oder Dienstleistungsklassen.

Gewerbliche Schutzrechte geben Ihnen in der Regel das alleinige Recht, diese Ideen selbst auf den Markt zu bringen, Lizenzen für die Produktion zu erteilen oder Nachahmer zur Rechenschaft zu ziehen.

Gewerbliche Schutzrechte: Welche benötigen Sie für Ihre Innovation?

Hier gibt es verschiedene zuständige Stellen. Dazu zählt in Deutschland das Deutsche Patent-und Markenamt. Wenn es um EU-Schutzrechte geht, das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und bei internationalen Patenten die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Es existieren verschiedene Schutzrechte, die ganz oder – teilweise – eintragungsfähig sind. Ihre Unterscheidung liegt in den zu schützenden Ideen und Produkten, den Erfordernissen, dem Schutzbeginn und der maximalen Laufzeit. Diese Schutzrechte sind zum Beispiel

  • Patente
  • Gebrauchsmuster
  • Geschmacksmuster
  • Marken
  • eingetragene Designs

Patente dienen dem Schutz technischer Erfindungen. Voraussetzung für die Erlangung eines Patentes ist, dass diese Erfindungen neu sind, sie aus einer erfinderischen Tätigkeit resultieren und im gewerblichen Bereich anwendbar und ausführbar sind. Der durch ein Patent entstehende Schutz beginnt mit der Veröffentlichung der Erteilung im Patentblatt.

Technische Erfindungen mit Ausnahme von Verfahren können auch durch Gebrauchsmuster geschützt werden. Erforderlich ist ebenfalls, dass die Erfindung neu ist. Sie muss durch einen erfinderischen Schritt zustande gekommen sein. Unerlässlich für die Erlangung eines Gebrauchsmusters ist zudem, dass die Erfindung gewerblich anwendbar und ausführbar ist. Ein Gebrauchsmuster erlangt mit der Eintragung ins Register seine Gültigkeit.

Marken sind dazu gedacht, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens zu kennzeichnen und zu schützen. Hierbei darf es sich jedoch nicht nur um eine reine Beschreibung der Dienstleistung oder Ware handeln. Wesentliche Voraussetzung für den Markenschutz ist, dass eine Unterscheidungskraft zu anderen Waren und Dienstleistungen gegeben ist. Der Schutz einer Marke beginnt mit dem Tag ihrer Anmeldung. Der Schutz läuft 10 Jahre. Marken sind immer wieder verlängerbar.

Eingetragene Designs dienen als Schutz für die Form- und Farbgebung nahezu aller industriell oder auch handwerklich herstellbaren Erzeugnisse. Für Designs (früher “Geschmacksmuster” genannt) zählen die Neuheit und Eigenart, der Schutz beginnt hier mit der Eintragung in das Register beim Amt. Das Schutzrecht läuft über 25 Jahre.

Die Recherche – Einschätzung mit fachlicher Expertise empfohlen

Bereits während des Entwicklungsprozesses sollten sich Unternehmen, Selbstständige und Start-ups davon überzeugen, dass ihr Design, ihr Produkt- oder Firmenname, ihr neues Produkt etc. noch nicht auf dem Markt oder im Internet für diese Bereiche existieren oder gewerbliche Schutzrechte dafür vorliegen. Dann ist noch Zeit, die Entwicklung entsprechend zu ändern und Merkmale herauszuarbeiten, die das Verfahren oder Produkt deutlich von anderen unterscheiden.

Die Frage nach dem Stand der Technik und/oder dem Markennamen ist nicht nur für eigene künftige Schutzrechte von Relevanz. Das Wissen darüber, ob der eigene Entwurf, das erarbeitete Verfahren vielleicht einem bereits bestehenden Patent, einer Marke, einem Design oder einem Gebrauchsmuster ähnelt, schützt Sie davor, Schutzrechte anderer zu verletzen.

Überprüfung der Einreichungen

Das DPMA prüft lediglich bei der Einreichung eines Patentes, ob dieses inhaltlich bereits bestehende gewerbliche Schutzrechte verletzt und der Schutzanspruch selbst überhaupt schutzwürdig sind. Gebrauchsmuster-, Design- und Markenanmeldungen verlangen gesteigerte Aufmerksamkeit. Denn zum Beispiel das DPMA, prüft bei diesen Schutzrechten lediglich dahingehend, ob alle formellen Voraussetzungen erfüllt sind.
Eine Überprüfung der Schutzfähigkeit findet auch bei Marken statt. Auf das eventuelle Bestehen anderer Marken mit gleichem Namen und gleichen Voraussetzungen achtet das DPMA nicht, bei dem EUIPO bekommt der Anmelder einen Bericht über andere Marken.
Einreicher, die eine Marke anmelden möchten, sind deshalb auf gründliche Vorrecherche angewiesen. Anderenfalls laufen sie Gefahr, dass sie erst dann von entsprechenden, früher eingereichten Marken erfahren, wenn die eigene Marke wegen der Verletzung eines Schutzrechtes angegriffen wird. Die Recherche, ob Schutzhindernisse wie etwa ein älterer Stand der Voranmeldung bestehen, muss ebenfalls auf eigenes Betreiben – oder durch einen damit beauftragten Rechtsanwalt –- durchgeführt werden. Beim Vorliegen von Schutzhindernissen könnte es sonst sein, dass Ihre Marke gelöscht oder zumindest angefochten wird.

Mitwirkung des Patentanwalts

Wer gewerbliche Schutzrechte bzw. Ihre Anmeldung nach individuellen Gesichtspunkten prüfen und bewerten lassen möchte, nimmt die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch. Er ist in der Lage, gründliche und vorausschauende Recherchen zu betreiben. Tauchen bei dieser Suche identische oder ähnliche Marken, Designs, Domains etc. auf, bewertet ein Rechtsanwalt mit entsprechender Expertise (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) auch diese danach, ob sie mit Ihrer geplanten Neuanmeldung kollidieren könnten.

Durch die individuelle Betrachtung jeder einzelnen Idee wird das Ergebnis zuverlässig und belastbar. So minimieren Sie das Risiko, dass Sie eine Anmeldung zurückziehen oder eventuell eine Produktion aufgrund früher angemeldeter Schutzrechte unterbrechen oder gar einstellen müssen. Alle weiteren Fragen rund um das von Ihnen geplante Design, Marke oder Gebrauchsmuster beantworten Ihnen unsere Rechtsanwälte ausführlich, gerne auch in Form einer Beratung vorab.

Gewerbliche Schutzrechte kurz zusammengefasst

Sich selbst bereits über die Unterschiede der einzelnen Schutzrechte zu informieren, verschafft Ihnen einen Vorteil. Sie können Ihre Planungen und Zwischenschritte besser steuern. Für das Gespräch mit unserer Ansprechpartnerin für gewerbliche Schutzrechte, die Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Patent-, Design-, Wettbewerbs-,Urheberrecht), Sabine Schenk sind Sie dann bestens vorbereitet, denn Sie wissen, welche Fragen für Ihre finale Lösung von Bedeutung sind und näher erläutert werden sollten. So entsteht eine konstruktive Zusammenarbeit, die sich zu Ihrem Vorteil entwickelt.

Wettbewerbsrecht – Schutz und Risiko

Faire Chancen auf dem Markt wollen durch Schutzrechte geregelt sein. Dies gilt für beide Seiten der Thematik, nämlich sowohl dann, wenn eigene Rechte durch andere verletzt werden als auch in den Fällen, in denen man gewerbliche Schutzrechte anderer nicht ausreichend berücksichtigt. Letzteres entsteht keineswegs immer mit Absicht, vielmehr ist mangelndes Wissen über das Ausmaß solcher Rechte und ihre Definition in vielen Fällen die Ursache.

Gewerbliche Schutzrechte – Beratungen

Damit Sie Ihr eigenes Unternehmen auf rechtlich sicherem Boden gründen und betreiben können, beraten wir Sie bei einer Vielzahl von Schritten. Wir sind Ihre Ansprechpartner, wenn Sie Marketing- und Werbemaßnahmen durchführen möchten. Hier heißt es nicht nur die Rechte anderer zu beachten, sondern auch die Regelungen, die unlauteren Wettbewerb betreffen. Aggressive Maßnahmen, überzogene Versprechungen und “Schleichwerbung” werden selbst womöglich gar nicht unbedingt als solche wahrgenommen oder erkannt, aber schnell von der Konkurrenz angegangen.

Auch bei Produkteinführungen ist eine vorhergehende anwaltliche Beratung hilfreich. Hier gilt es zu prüfen, ob gewerbliche Schutzrechte anderer wie Markenrechte tangiert oder verletzt werden. Dazu kommt eine Vielzahl von Vorschriften, die den Vertrieb betreffen können. Etiketten auf Waren sind bestimmten Vorgaben unterworfen. Hier gibt es, je nach Produkt, eine Vielzahl von Vorschriften zu beachten. Auch Inhaltsstoffe müssen exakt deklariert sein. Unter Umständen sind Bescheinigungen, Zertifikate oder Anmeldungen erforderlich. Wir beraten Sie hier gerne.

Wer für seinen Internetauftritt Agenturen beauftragt, rechnet nicht unbedingt damit, dass dennoch in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht Probleme auftreten können. Dies gilt vor allem für Online-Shops, wo es neben den Angaben zu Produkten weitere Richtlinien, zum Beispiel zum Fernabgabegesetz oder dem Widerrufsrecht, zu beachten gibt. Als erfahrene Anwälte beurteilen wir Ihren Online-Auftritt dahingehend, ob alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Dies betrifft nicht nur Angaben nach dem Telemediengesetz, sondern auch Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Widerrufsinformationen. Auch Ihren Unternehmensauftritt selbst nehmen wir unter die Lupe, denn geringste Fehler können zu Abmahnungen durch Mitbewerber führen. Diese wiederum setzen wir ebenfalls in den Mittelpunkt unseres Fokus, denn zu Ihrem Schutz ist es wichtig, dass sich Mitstreiter ebenfalls an gültige Verordnungen halten und Ihnen nicht durch unredlich verschaffte Wettbewerbsvorteile schaden.

Konsultieren Sie uns bereits im Vorfeld, damit wir Ihre unternehmerische Tätigkeit rechtzeitig begleiten können. Selbstverständlich sind wir auch in Teilbereichen für Sie da, von der allgemeinen Beratung bis hin zur Ausarbeitung ganzer Konzepte sind wir Ihre Ansprechpartner. Gerne erstellen wir Ihnen im Rahmen einer Beratung einen Kostenvoranschlag für die Beurteilung und Begleitung der von Ihnen geplanten Maßnahmen.

Schutzrechtsverletzungen – unsere Leistungen

Wir vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich, wenn durch Sie gewerbliche Schutzrechte verletzt wurden bzw. Ihnen ein solches Verhalten vorgeworfen wird. Oft sind diese Abmahnungen mit Schadensersatzansprüchen verknüpft, eine Unterlassungserklärung wird gefordert oder gehen Ihnen zu. Rasches Handeln ist angebracht, damit im Falle einer tatsächlichen Verletzung der Schaden minimiert wird. Nehmen Sie zu uns Kontakt auf, ehe Sie selbst in der Sache Schritte unternehmen. Wir überprüfen die Rechtslage und zeigen Ihnen auf, wie die Angelegenheit bestmöglich geregelt werden kann.

Wichtig ist vor allem, dass Sie vor unserer Konsultation keine Unterlassungserklärungen unterschreiben. Diese stellen einen Vertrag dar, weitere Folgen wie Schadensersatzansprüche bei Vertragsverletzung der Gegenseite sind dann nicht ausgeschlossen. Wir setzen uns für Sie ein, indem wir mit der Gegenseite verhandeln und gegebenenfalls eine Unterlassungserklärung so modifizieren, dass sie Ihnen nicht zum Nachteil gereicht. Auch die formalen Bedingungen für eine Unterlassungserklärung werden von uns geprüft. Nicht zuletzt gilt es, die Höhe einer Abmahnsumme in Relation mit einem Verstoß zu bringen. Über weitere mögliche Schritte beraten wir Sie gerne, wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

Medienrecht und mehr – gewerbliche Schutzrechte

Medienrecht ist ein weites Gebiet, dies umso mehr, als nicht nur das Internet und moderne Medien, sondern auch die traditionellen Bereiche Film, Fernsehen und Rundfunk in diesen Bereich fallen. Das Medienrecht betrifft und überschneidet sich mit weiteren Gebieten wie dem Gaming- und Spielerecht, Musik- und Veranstaltungsrecht, Urheberrecht, Verlags- und Autorenrecht und nicht zuletzt dem Jugendmedienschutz.

Als Anwälte für gewerbliche Schutzrechte haben wir uns hier spezialisiert, für Laien dagegen ist das Rechtsgebiet kaum übersehbar. Erschwert wird die Situation in diesem Bereich noch dadurch, dass mit neuen Entwicklungen fast nicht mehr Schritt zu halten ist. Es ist verständlich, dass deshalb für Unternehmen hier Fehlerquellen liegen. Damit Nachteile für Sie und Ihr Business vermieden werden, setzen wir unsere Erfahrung und Fachwissen ein. Wir beraten Sie in allgemeinen Fragen, begleiten Sie durch Entwicklungsprozesse und beurteilen Ihre Auftritte in den Medien in rechtlicher Hinsicht.

Zusammenarbeit wird bei uns großgeschrieben. Besonders bei umfassenderen Projekten ist ein Handeln auf Augenhöhe und mit gleichem Wissensstand wichtig. Deshalb bieten wir Ihnen die Möglichkeit, in unserem Login-Bereich den Fortgang Ihrer Angelegenheit einzusehen. So können einzelne Teilschritte unverzüglich nachjustiert werden, damit wir gemeinsam voll auf Erfolgskurs bleiben.

Persönlichkeitsrechte – Durchsetzung und Abwehr

Wer in der Öffentlichkeit agiert und steht, wird angreifbar. Werden durch andere Ihre Persönlichkeitsrechte verletzt, indem etwa unberechtigt Bildmaterial veröffentlicht wird, setzen wir uns für Sie ein. Wir sorgen dafür, dass Verstöße unterlassen werden, prüfen Ihren Anspruch auf Schadensersatz und Kostenerstattung. Wurde gegen Urheberrechte verstoßen, die Sie innehaben, prüfen wir die Unterlagen und sorgen durch einen Prioritätsnachweis oder Urhebernachweis dafür, dass die Rechtslage – auch im Hinblick auf weitere Verstöße gegen Urheber- und Nutzungsrechte – eindeutig geklärt ist. Bei Bedarf mahnen wir Rechtsverstöße ab, wie wir auch Sie gegen Abmahnungen verteidigen.

Vertragsstreitigkeiten – rechtlicher Beistand

Verträge in Sachen Medienrecht werden von uns mit Weitblick und juristischer Sachkenntnis entworfen. Dabei haben wir uns in allen Bereichen des Medienrechts etabliert. Wir setzen für Sie Agenturverträge auf, gestalten Marketing- und Künstlerverträge. Wir kümmern uns um die rechtliche Seite von Lizenzen, dem Online- und Handelsvertrieb oder um Produktionsvereinbarungen. Kurzum: um alle Verträge, die direkt oder indirekt mit dem Medienrecht zusammenhängen.

Wir prüfen Ihre Website und Ihren Shop rechtlich, damit Sie Abmahnungen vermeiden.

Gerne nehmen wir uns ausführlich Zeit für Sie, wenn Sie Klärungsbedarf haben.

Besondere Aufmerksamkeit schenken wir auch der Ausarbeitung von Verträgen, die über die Nutzung Ihrer Produkte bestimmen, wie etwa Markenlizenzverträge oder Nutzungsrechte von Produkten und Software sowie Vertriebsverträge. Unsere Mitwirkung beginnt mit der Beratung. Wir handeln für Sie mit Ihren Geschäftspartnern Verträge aus und sind auf Ihrer Seite, falls Meinungsverschiedenheiten bestehen. Wir vertreten Sie natürlich auch vor Gerichtund Ämtern. International auch vor dem Europäischen Gerichtshof.

Im Rahmen unserer Beauftragung beurteilen wir nicht nur die Erfolgsaussichten und die Rechtslage im Rahmen des Medienrechts. Wurden gewerbliche Schutzrechte verletzt, prüfen wir, ob rechtliche Schritte eingeleitet werden können. Wir setzen für Sie Ansprüche durch und beraten Sie, wie Sie präventiv Gefahrenabwendung betreiben können. Your success is our focus.

Datenschutzbeauftragter, Markenrecht

„Frau Schenk ist eine Waffe, vergleichbar mit der Durchschlagskraft Kaliber 45. Durch Ihre gezielte und präzise Beratung konnte sich unser Unternehmen viel Geld einsparen. Wir danken Ihr vielmals für Ihre Spontanität / Flexibilität und der Geschwindigkeit mit der Sie sich unseren Fall annahm und diesen zu unserem Erfolg führte.“

Jeremy Reitmeier

Vermögensberater
Datenschutzbeauftragter, Markenrecht

„Sehr zu empfehlen. Frau Schenk hat uns zu sämtlichen komplexen rechtlichen Bereichen, die unsere Werbeagentur betrifft, perfekt beraten. Frau Schenk und ihr Team arbeiten mit einem sehr hohen Anspruch, jederzeit gerne wieder!“

Lukas Ebenhoch

Geschäftsführer der Vierpunkt GmbH
Datenschutzbeauftragter, Markenrecht

„Top-Beratung und klare Handlungsempfehlungen – Frau Rechtsanwältin Schenk und ihr Team verstehen, was wir wollen und wie wir arbeiten!“

 

Stefan Keckeisen - Betriebswirt des Handwerks

Geschäftsleitung/CEO Stefan Keckeisen Akkumulatoren e.K.