Live-Online-Seminare

Teure Bußgelder der Datenschutzbehörden, Bitcoin-Erpressungen und Gerichtsverfahren – das kennen auch manche erfolgreichen Unternehmen.

Gut beraten ist da also der, der es rechtlich richtig macht und Bescheid weiß.

Praxisnah und verständlich präsentiert Ihnen die Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Sabine Schenk (Spezialistin für IT- Recht, IT-Sicherheitsbeauftragte und Gutachterin für Datenschutz und -sicherheit (Modal), TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte), was im Rahmen des Homeoffices rechtlich beachtet werden muss und welche Maßnahmen umzusetzen sind. Was sind die rechtlichen Fallstricke bei Einwilligungen, welche Videocall-Softwares, Messenger und Cloud-Anbieter sind datenschutzkonform, darf der Arbeitgeber Mitarbeiter kontrollieren, wer haftet etc.

Die Referentin gibt anhand von Beispielen aus der alltäglichen Praxis der Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH klare Handlungsempfehlungen für eine pragmatische und rechtssichere Digitalisierung im Unternehmen.

Nach einem interessanten Vortrag steht Ihnen die Referentin weiter für Ihre Fragen zur Verfügung.

Zielgruppe der Veranstaltung

Geschäftsleitung, Führungskräfte, Assistenz der Geschäftsleitung, Vorstände, Personal- und IT-Leiter sowie Datenschutzbeauftragte.

Wie hoch sind die Teilnahmegebühren für nicht ACS-Teilnehmer?

180,- € inkl. Mehrwertsteuer

Interessierte können sich bis zum 15.10.2021 mit einer Email an Datenschutz@Europajurist-Schenk.com für die Teilnahme registrieren.

Die Verwendung von AGB ist gängige Praxis. Aus diesem Grund ist es sehr sinnvoll die verwendeten AGB regelmäßig der Kontrolle zu unterziehen.

Dabei beginnt die Veranstaltung mit den Basics, die nicht nur für große Unternehmen wichtig sind. Damit Sie auf der sicheren Seite sind, geben wir Ihnen in unserem Webinar einen praktischen Einblick zu Themenbereichen, wie „Benötigt mein Unternehmen AGB?“.

Stück für Stück tastet sich die Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz und Spezialistin für IT Recht mit Ihnen praxisnah durch die Thematik. „Was sind die rechtlichen Fallstricke bei AGB“, „Welche Inhalte sind in einer AGB Klausel erlaubt?“, „Mein Vertragspartner verwendet auch AGB. Welche AGB gelten für unseren Vertrag?“ etc.

Rechtsanwältin Schenk erklärt praxisnah und verständlich, was bei der Verwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich beachtet werden muss und best practise, wenn eine AGB abgemahnt wurden.

Die Referentin gibt den Teilnehmern klare Handlungsempfehlungen für den erfolgreichen Einsatz von allgemeinen Geschäftsbedingungen mit auf den Weg. Die Veranstaltung richtet sich an Unternehmen jeder Größe sowie Selbstständige. Das Webinar ist kostenlos und bietet einen hohen Mehrwert für Geschäftsführer, Inhaber, Vorstände, Assistenz der Geschäftsführung und Führungskräfte.

Ihre Referentin: Rechtsanwältin Sabine Schenk, Gründerin der https://emitarbeiterschulung.de/; Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Medien-, Patent-, Wettbewerbs- und Urheberrecht); Spezialistin für IT- Recht, IT-Sicherheitsbeauftragte (Modal) und Geschäftsführerin der Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH https://www.europajurist-schenk.com/ .

Jetzt gratis anmelden: Nach einem interessanten Vortrag steht Ihnen die Referentin weitere 15 Minuten für Ihre Fragen zur Verfügung.

Die Teilnahme ist per Webbrowser, Zoom App oder telefonisch möglich. Bitte melden Sie sich an. Der Zoom-Link wird Ihnen automatisch per E-Mail zugeschickt.

Inhalt: Die Verwendung von AGB ist gängige Praxis. Aus diesem Grund ist sehr sinnvoll die verwendeten AGB regelmäßig der eigenen Kontrolle zu unterziehen.

Damit Sie auf der sicheren Seite sind, geben wir Ihnen in unserem Webinar einen praktischen Einblick zu folgende Themenbereiche, wie „Benötigt mein Unternehmen AGB?“, „Welche Inhalte sind in einer AGB Klausel erlaubt?“, „Mein Vertragspartner verwendet auch AGB. Welche AGB gelten für unseren Vertrag?“ etc.

Melden Sie sich kostenlos an unter:

https://www.schwaben.ihk.de/system/vst/578940?id=364507&terminId=623961

Die Digitalisierung bietet vielfältige Chancen, jedoch auch rechtliche Risiken. Vor allem wegen der zügigen Digitalisierung bleiben oft Datenschutz-Maßnahmen auf der Strecke. Was braucht man wirklich, um rechtssicher „aufgestellt“ zu sein.

Melden Sie sich kostenlos an unter:

https://www.bvmw.de/event/13685/digitalwork-homeoffice-rechtssicher-essentielle-datenschutz-massnahmen/

Schwachstelle Mensch- Die Schwachstelle Mensch ist das höchste Risiko für Unternehmen – und da bildet Datenschutz und IT keine Ausnahme. Ein unbedachter Klick auf eine E-Mail, ein fehlendes unterschriebenes Dokument eines Mitarbeiters- und schon droht einem Unternehmen immenser Schaden.

Dass es zu diesen immensen Verlusten kommt, liegt häufig daran, dass sich arglose Mitarbeiter der gängigen Cybercrime-Methoden und den Erfordernissen des Datenschutzes nicht bewusst sind.

Die finanziellen Schäden sind hoch:

– Etwa alle 11 Sekunden fällt ein Unternehmen einem Ransomware-Angriff zum Opfer. Der durch „Erpresser-Trojaner“ entstandene Schaden verursachte allein im Jahr 2019 11,5 Milliarden Dollar; für 2021 sagen die Experten sogar einen Schaden von mehr als 20 Milliarden voraus; vielleicht auch wegen dem „Homeoffice“, das immer mehr zunimmt.

– Das von den deutschen Datenschutzbehörden verhängte Strafmaß ist 2020 in Deutschland gegenüber den Vorjahren enorm gestiegen: Die höchste Einzelstrafe betrug 35,3 Millionen Euro. Die Höhe der Bußgelder im Datenschutz liegt bei einem Verstoß gegen die DSGVO bis zu 4 % des jährlichen Umsatzes bzw. 20 Millionen EUR. Unabhängig von Branche, Rechtsform, Größe und Mitarbeiteranzahl ist jedes Unternehmen verpflichtet, die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung einzuhalten.

Eine Mitarbeiterschulung im Datenschutz und IT- Sicherheit setzt genau an dieser Stelle an – und kann damit „Gold wert sein“.

Keine Kür, sondern Pflicht- Datenschutzverstöße werden am häufigsten von Mitarbeitern aufgrund von Unachtsamkeit oder mangelndes Verständnis für datenschutzkonformes Arbeiten verschuldet. Die Verpflichtung des Verantwortlichen eines Unternehmens bzw. des internen Datenschutzbeauftragten, Mitarbeiter zu schulen, ergibt sich daher aus der DSGVO:

Nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO obliegt die Rechenschaftspflicht und Nachweispflicht über das datenschutzkonforme Verhalten der Mitarbeiter dem Verantwortlichen eines Unternehmens.

Aus der Verpflichtung zur Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Gewährleistung eines angemessenen Datenschutzniveaus ergibt sich ebenfalls eine Schulungspflicht für Mitarbeiter, Art. 32 Abs. 1 DSGVO.

Zudem ist aus der Gefahr von Bußgeldern bei Datenschutzverstößen nach Art. 83 Abs. 5 DSGVO, wenn Mitarbeiter nicht ausreichend über den Datenschutz belehrt wurden, eine Schulungspflicht abzuleiten.

So verlangt auch der Grundsatz der Rechtmäßigkeit nach Art. 5 Abs. 1a DSGVO, dass bei der Datenverarbeitung alle rechtlichen Vorgaben beachtet werden. Dies setzt zwingend voraus, dass allen Personen, die im Unternehmen Daten verarbeiten, diese Vorgaben vermittelt werden.

Damit wird erkennbar vorausgesetzt, dass eine Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter zu erfolgen hat und dies die Aufgabe des Unternehmens selbst ist.

Welche Vorteile hat eine Mitarbeiterschulung DSGVO und IT-Sicherheit?

Das Security Awareness Training und die DSGVO-Schulung ihrer Mitarbeiter sind vorbereitende Maßnahmen für verschiedene Zertifizierungen im Rahmen der Informationssicherheit, wie ISO 27001. Die nach einer Schulung ausgestellten Mitarbeiter-Zertifikate dienen als Nachweis für Aufsichtsbehörden und Audits.

Eine effektive, einfache und kosteneffiziente Möglichkeit, diese Anforderungen zu erfüllen und gleichzeitig das Unternehmen zu schützen, stellen webbasierte Trainings dar.

Beschäftigte erhalten in der heutigen Arbeitswelt immer Informationen über Kunden, Interessenten oder von sonstigen Ansprechpartnern. Dabei ist es unerlässlich, dass alle Beteiligten wissen, was erlaubt und was verboten ist und welche gesetzlichen Vorgaben beachtet werden müssen.

Eine Datenschutzschulung sensibilisiert die Beschäftigten für die Belange des Datenschutzes und der IT-Sicherheit im Unternehmen und versetzt diese in die Lage, sich bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben datenschutzkonform zu verhalten. Dazu gehört ein verantwortungsvoller Umgang mit personenbezogenen Daten, sachgerechte Bearbeitung von Auskunfts- und Löschungsanfragen sowie die eventuelle Meldung von Datenpannen. Mit Kenntnissen der Mitarbeiter können Bußgelder und Cyber Crime meist vermieden werden.

Ein zusätzlicher Vorteil ist, dass die Mitarbeiter mehr Sicherheit in dem täglichen Umgang mit Kunden und Geschäftspartnern erhalten sowie ihre Souveränität und Kompetenz erhöhen.

Schließlich ist zu bedenken, dass ein verantwortungsvoller Umgang mit Daten als Qualitätsmerkmal wahrgenommen wird. Somit lässt sich durch professionelles Datenschutzmanagement einschließlich der Schulung von Beschäftigten sogar die eigene Reputation steigern. Denn ein Datenschutzmanagement ist nur so gut, wie es von den eigenen Mitarbeitern umgesetzt und eingehalten wird.

eMITARBEITERSCHULUNG – die smarte Alternative zu üblichen Schulungen

Unterhaltsame Videohäppchen- kompetent konzeptioniert und verständlich moderiert – von der Gründerin der eMITARBEITERSCHULUNG.de: Rechtsanwältin Sabine Schenk, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz und Geschäftsführerin der Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Als TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte berät sie seit vielen Jahren Unternehmen und weiß deshalb sehr genau, was für Mitarbeiter essenziell ist.

Die Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat sich auf diesem Gebiet spezialisiert und sich das Ziel gesetzt, Unternehmen nicht nur rechtlich zu unterstützen, sondern präventiv allen Beteiligten auch das erforderliche Wissen einfach und effizient zu vermitteln.

Die eMITARBEITERSCHULUNG ist ein rechtssicheres E-Learning-Produkt, das selbst komplexes Fachwissen auf unterhaltsame und verständliche Weise vermittelt. Dazu setzt sich die Schulung aus vielen kurzen Videos zusammen, die locker aufbereitetes Fachwissen enthalten. Durch den Online-Zugang sind die Video-Serien überall verfügbar und lassen sich je nach Bedarf abrufen.

Die eMITARBEITERSCHULUNG vermittelt wertvolles Wissen schnell, einfach und kosteneffizient und startet mit einer Video-Serie zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit.

Der Video-Content steht in kleinen fünf Minuten Häppchen auf Deutsch und Englisch zur Verfügung, ist webbasiert und flexibel abrufbar.

Jede Teilnahme wird dokumentiert und mit einem individuellen, personalisierten Mitarbeiterzertifikat belohnt, das als Bestätigung für das Unternehmen dient.

So wird die in Art. 5 Abs. 2 DSGVO statuierte Rechenschaftspflicht erfüllt, die den Verantwortlichen im Unternehmen trifft. Diese verpflichtet den Arbeitgeber unter anderem dazu, die Teilnahme an der Schulung zu dokumentieren.

Fazit. Lassen Sie die Mitarbeiter schulen.

Eine Awareness-Schulung in Datenschutz und IT-Recht ist ein wichtiges Instrument, um datenschutzkonform zu arbeiten. Viele Datenpannen oder Verstöße gegen die Vorschriften der DSGVO und Cyber Crime ereignen sich aufgrund von Unachtsamkeit und mangelnder Kenntnis der Mitarbeiter. Mit Mitarbeiterschulungen lassen sich diese Ursachen wirksam reduzieren. Insbesondere Onlineschulungen erweisen sich als sehr praktikabel, um den Mitarbeitern das nötige Wissen zu vermitteln, da sie individuelle Trainingsinhalte und -zeiten ermöglichen und zugleich die Dokumentation sicherstellen. Interaktive Elemente sowie individuelle Zertifikate erhöhen zudem die Motivation der Mitarbeiter.

Die eMITARBEITERSCHULUNG bietet eine smarte Alternative zu üblichen Schulungen.

Überzeugen Sie sich selbst: https://emitarbeiterschulung.de