IT-Vertragsrecht: mit Weitblick rechtssichere Verträge gestalten

Moderne Technologien setzen in allen sie tangierenden Bereichen zeitgemäßes Agieren und Weitsicht voraus. Dies gilt im besonderen Maße im Bereich der IT. Mit detailliert ausgearbeiteten Verträgen sichern Sie sich ab, damit sowohl Ihre Rechte, als auch die Rechte Ihrer Partner, Lizenznehmer und Endkunden gewahrt bleiben. Wir beraten Sie individuell, überprüfen und erstellen Verträge, mehrsprachig. Für die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Bereich IT-Vertragsrecht setzen wir unser fundiertes Wissen ein.

IT-Vertragsrecht: Umfassende Rechtsberatung und Betreuung

Vom ersten Schritt der IT-Entwicklung gibt es eine Vielzahl an sensiblen Themen, auf die geachtet werden muss. Bereits in Planung befindliche IT-Projekte wollen genau definiert sein, nicht nur, was den Ablauf, sondern ebenso die rechtlichen Grundlagen betrifft. Auch im Fortlauf der IT-Entwicklung bis hin zum Vertrieb, den Geschäftspartnern, den Lizenzinhabern und einzelnen Anwendern im Internet sind eine Vielzahl von klaren, juristisch einwandfrei formulierten Angaben, Verträgen und Nutzungsbedingungen erforderlich.

Wir sind von Anfang an für Sie da, beraten Sie, prüfen bestehenden Verträge und erstellen maßgeschneiderte Vorgaben unter anderem in den Bereichen:

  • IT-Projektverträge
  • Outsourcing-Verträge
  • Lizenzverträge für Software
  • App-Entwicklerverträge
  • App-Anwenderverträge
  • Beschaffungsverträge Hard-/Software
  • Überlassungsverträge für Software
  • Vertriebsverträge
  • Provider-/Domainverträge
  • IT-Projekte und IT-Dienstleistungen,
  • Cloud-Computing,
  • Software-/Hardwareverträge,
  • IT-Forschung/ Entwicklung
  • Providerverträge,
  • Domainverträge (Kauf, Nutzung, Antrag DENIC etc.),
  • Wartungs- und Pflegeverträge,
  • Website-Gestaltungs-/ Pflegeverträge
  • Hostingverträge
  • Content-Lizenzverträge (Musik, Bild, Software-Download etc.),
  • IT-Marketingverträge (SEM, Affiliate, Banner etc.)
  • Weitere Verträge auf Anfrage

Daneben stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung, wenn noch eingehendere Formulierung erforderlich werden, etwa für agile Softwareentwicklung, SaaS (Software-as-a-Service), SLA (Service Level Agreement), OSS-Verträge (Open Source Software Recht), EVB-IT-Verträge. Gerne können Sie mit allen anderen Themen aus dem IT-Bereich auf uns zukommen, nutzen Sie unser Kontaktformular oder vereinbaren Sie telefonisch einen Besprechungstermin.

IT-Vertragsrecht B2B

Ein vorausschauend gestalteter IT-Vertrag, der umfassend mögliche Hindernisse von vornherein ausschließt, ist eine solide Grundlage im B2B-Business. Hier kommt es nicht nur darauf an, dass beide Geschäftspartner eine Regelung auf Augenhöhe treffen. Da auch der Kunde wiederum gegenüber seinen Kunden abgesichert sein sollte, sind rechtliche Belange besonders sorgfältig und umfassend zu prüfen. Letztendlich hat auch der Entwickler im IT-Bereich einen Imageschaden, wenn Verbrauchern durch einen Vertrag Nachteile entstehen könnten. Vertragspunkte, die in das eingreifen, was der Geschäfts- oder Vertriebspartner aus dem Produkt machen wird, können für das eigene Fortbestehen existenziell werden.

Wir zeigen Ihnen in einem ausführlichen Beratungsgespräch auf, welche Inhalte in einem IT-Vertrag zwingend notwendig sind, welche als vorausschauende, allgemeine Ergänzungen oder detaillierte Punkte sinnvoller Weise mit aufgenommen werden sollten. Bereits vorhandene IT-Verträge überprüfen wir auf ihre Rechtssicherheit und Vollständigkeit. Bei Vertragsstreitigkeiten sind wir ebenfalls Ihr Ansprechpartner. Wir verhandeln für Sie außergerichtlich und suchen nach Lösungen, die zukunftsträchtig sind. Sollte ein Rechtsstreit nicht zu vermeiden sind, vertreten wir Sie mit unserem Engagement, hoher Expertise und Erfahrung.

IT-Vertragsrecht B2C

Zu Ihrem Tagesgeschäft gehört die Bereitstellung von Apps, Portalen, Webseiten, Speicherplätzen und Domains. Unser tägliches Geschäft ist es, dafür individuell erarbeitete IT-Verträge aufzusetzen, bestehende IT-Verträge auf ihre Rechtssicherheit zu überprüfen und strittige Fragen zwischen den Parteien zu beurteilen und zu klären.

Zu den wichtigsten Verträgen gehören

  • SEO-Vertrag
  • Webdesignervertrag
  • Providerverträge
  • Nutzungsbedingungen
  • AGB

Ihre Rechtsthemen:

  • Rechtssicherheit im Internet
  • Online-Shops
  • Twitter, Facebook etc.
  • Apps
  • B2B- und B2C-Plattformen
  • Telekommunikationsdienste
  • Abrechnungsverfahren
  • Direktmarketing
  • Datenschutz

Im Einzelnen:

  • Rechtliche Prüfung von Online-Shop/ Website
  • AGB-Prüfung / AGB-Gestaltung
  • Abmahnungen
  • Social Media: Facebook, Pinterest etc.
  • Gestaltung /Prüfung Datenschutzerklärung nach DS-GVO
  • Portalvertrag/ AGB
  • Entfernung negativer Bewertung / Referenz
  • Urheberrecht und Bildrechte
  • Marketing, Produktkennzeichnung und Werbung
  • Verteidigung gegen Abmahnung sowie Abmahnung von Mitbewerbern
  • Electronic Banking/ Zahlungsdienstleister-Verträge

Mit einem starken, kompetenten und engagierten Team und modernen Strukturen ist unser Blick auf die Individualität der Umsetzung Ihrer Unternehmensbedürfnisse gerichtet.

Im SEO-Vertrag muss genau definiert sein, welche Leistungen die jeweilige Agentur erbringen soll. Beispielsweise kann ein Hinweis auf einen gewünschten bzw. erzielbaren Erfolg Bedeutung erlangen. In der Praxis kommt es hier regelmäßig zu Missverständnissen und Unstimmigkeiten. Diese zu vermeiden, ist das Ziel, das wir bei der Vertragsgestaltung für Sie anstreben.

Im Bereich Webdesign werden unterschiedliche Rechtsbereiche berührt. Fragen zum Urheberrecht, etwa durch die Nutzung von Stockfotos, tauchen ebenso auf, wie empfehlenswerte Vertragsschlüsse, die Zusammenarbeit mit Subunternehmern wie Fotografen, Grafikern oder Textern betreffend. Festzulegen im Webdesignvertrag sind auch die Zahlungsmodalitäten, die Nutzungsrechte und -dauer oder ergänzende Wartungs- und Update-Arbeiten. Diese Verträge werden von uns  individuell für den jeweiligen Kunden erstellt werden.

Wer anderen Speicherplatz im Internet bereitstellt oder generell für einen Zugang sorgt, muss sich gut absichern. Schließlich können bei Nichtfunktion Haftungsfragen der Nutzer aufkommen. In einen Providervertrag nehmen wir deshalb zum Beispiel auch Punkte auf, die neben den reinen Nutzungsbedingungen auch Regelungen bei Störungen oder Totalausfällen bieten.

Stellen Sie Ihren Endkunden eine Website, ein Portal oder eine App zur Verfügung, sind detaillierte Nutzungsbedingungen empfehlenswert. Gleichzeitig gilt es Haftungsfragen zu klären, etwa dann, wenn Nutzer eines Portals Inhalte verbreiten, die nicht dem Mediengesetz entsprechen. Eine zeitliche oder dem Umfang nach begrenzte Nutzungsdauer kann ebenfalls zum Vertragsinhalt werden. Auch Datenschutz ist ein wichtiges Thema in diesem Bereich.

Viele Internetuser verlassen sich auf vorformulierte AGB, wenn sie ihre Dienstleistung oder ihren Shop auf einer eigenen Website anbieten. Das eigenständige Umformulieren dieser pauschal gehaltenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann jedoch zur Falle werden. Natürlich gilt dies nicht nur für den Internetauftritt, sondern für alle AGB, die zusammen mit einer Vertragsannahme oder einer Rechnung an Kunden gehen. Wir erstellen Ihnen auf Ihr Business zugeschnittene AGB, die rechtssicher und klar formuliert sind.

IT-Vertragsrecht: Lizenzverträge

Lizenzverträgen gilt unsere besondere Aufmerksamkeit. Hier gilt es eine Vielzahl von Aspekten zu beachten. Wir beraten Sie bereits im Vorfeld, wenn Sie eine Entwicklung im IT-Bereich künftig Lizenznehmern zugänglich machen möchten. Haben Sie bereits Software entwickelt, die Sie in Lizenz verbreiten möchten, erarbeiten wir Ihnen einen präzise auf dieses Produkt zugeschnittenen Vertrag.

Ein ausführliches Gespräch geht jeder IT-Vertragsgestaltung voraus. Gemeinsam klären wir, welche Ziele Sie mit dem Lizenzvertrag erreichen möchten. Auf dieser Besprechung baut unser anschließend ausformulierter Vertrag auf. Zu den unverzichtbaren Punkten gehören

  • der Leistungsumfang der jeweiligen Anwendung
  • Regelungen über die Anzahl der nutzungsberechtigten Personen
  • die Einräumung und/oder Übertragung der Nutzungsrechte
  • Voraussetzungen für Gewährleistungen und Haftungen
  • Garantiebestimmungen
  • die Laufzeit der Lizenz
  • Lizenzgebühren, Vergütungsmodelle und Zahlungsmodalitäten

Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Klärung der Frage, ob der Lizenznehmer Änderungen an der Software vornehmen darf, um sie zu individualisieren. Ist ein solches Change-Management vorgesehen, müssen eindeutige Regelungen getroffen werden, in welchem Umfang – und in welcher Form – Änderungen im Rahmen des Lizenzvertrages zulässig sind.

Von Ihrem Unternehmen und Ihren Zielen hängt es ab, ob Sie über den reinen Lizenzvertrag hinaus den Lizenznehmern Leistungen anbieten möchten. Gehört es zu Ihren Plänen, Schulungen anzubieten, gehören Modalitäten betreffend die Fortbildungen ebenfalls zum Lizenzvertrag. Unterpunkte darüber, im welchem Rahmen Schulungen stattfinden, können bei Bedarf in einem eigenen Vertrag geregelt werden.

In ein solches Service Level Agreement können auch Angaben darüber integriert werden, ob und wie Support geleistet wird. Ein Software-Wartungsvertrag ergänzt den Lizenzvertrag dahingehend, ob, wann oder zu welchem Anlass Updates zur Software vorgenommen werden.

Rechtsfragen im Vorfeld: Software-Lizenzverträge

Bereits in der Planungsphase Ihres IT-Produktes sollten Sie sich zudem Gedanken machen, wer künftig als Lizenznehmer infrage kommen kann. Die Gesellschaftsform eines zukünftigen Partners kann nicht nur für den Erfolg Ihres Produktes, sondern auch bei Haftungsfragen ausschlaggebend sein. Wir zeigen Ihnen hier die unterschiedlichen Vor- und Nachteile auf, noch ehe Sie sich für einen Partner entschieden haben.

Möchten Sie gemeinsam mit dem künftigen Lizenzpartner die Vertragspunkte gestalten, sind wir ebenfalls an Ihrer Seite. Wir stehen Ihnen bei den Verhandlungen in rechtlicher Hinsicht bei und wahren zuverlässig Ihre Interessen durch alle Verhandlungsstadien bis hin zur Unterzeichnung des IT-Vertrags.

Lizenzverträge: unterschiedliche Rechte

Im Allgemeinen gibt es bei Lizenzverträgen einfache oder exklusive Nutzungsrechte.

Bei den einfachen Rechten handelt es sich oft um Bedingungen, die für mehrere Lizenznehmer gleichermaßen gelten. Wurde ein IT-Produkt jedoch ausschließlich für einen bestimmten Anwender entwickelt, wird dieser meist an exklusiven, sprich ausschließlichen Rechten interessiert sein. Auch diese unterschiedlichen Nutzungsbedingungen finden detailliert Eingang in die Gestaltung unserer IT-Verträge.

Einmalzahlung oder Miete: Lizenzverträge für Software

Wiederkehrende Zahlungen für IT sind im Kommen. Sie sichern den Entwicklern über einen längeren Zeitraum gleichmäßige Zahlungseingänge zu. Welche Art von Lizenzgebühr für Ihr Unternehmen sinnvoll ist, erarbeiten wir gemeinsam. Alle herauskristallisierten Punkte fassen wir in dem von uns ausgefertigten IT-Vertrag zusammen.

Open-Source-Projekte: freie Lizenzen

Was einmal kostenfrei an Lizenznehmer oder Endverbraucher ging, kann meist nur mit Zeitaufwand und finanziellen Nachteilen zu einem späteren Zeitpunkt kostenpflichtig gemacht werden. Damit Kunden dann nicht abspringen, sollten eventuell in der Zukunft anfallende Gebühren bereits bei dem ersten IT-Vertrag berücksichtigt werden.

Nachträgliche Vertragsänderungen

Meist spricht jedoch nichts dagegen, aus begründetem Anlass einen IT-Vertrag zu ändern. Was Sie dabei berücksichtigen müssen, welche Konsequenzen für den Vertragspartner sich daraus ergeben und wie Sie die von Ihnen gewünschten Punkte umsetzen können, zeigen wir Ihnen gerne auf. Ist es juristisch sinnvoll, arbeiten wir diese Vertragspunkte in einen bestehenden Vertrag ein, ohne dass bislang gültige Punkte rechtlich davon berührt werden. Auch ein Ergänzungsvertrag kann folgerichtig sein. Zu Ihrer Entscheidungsfindung tragen wir durch unsere ausführliche Beratung bei.

IT-Vertragsrecht: Rechte Dritter

Zwar ist es nicht die Regel, aber auch nicht auszuschließen: Durch die Entwicklung eines Produktes können die Rechte Dritter verletzt werden. Was Sie in diesem Fall beachten müssen, zeigen wir Ihnen anhand Ihres konkreten Falles auf. Auch die rechtliche Beurteilung darüber, welche Auswirkungen diese Verletzung auf Ihre Lizenznehmer haben kann, nehmen wir fundiert vor. Wir vertreten Sie auch hier außergerichtlich wie gerichtlich mit Kompetenz, Erfahrung und vollem Einsatz.

Wir arbeiten für Sie PREISTRANSPARENT. Fragen Sie nach unseren Konditionen. KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG.

Gerne BERATEN wir Sie UNVERBINDLICH.

Datenschutzbeauftragter, Markenrecht
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„Frau Schenk ist eine Waffe, vergleichbar mit der Durchschlagskraft Kaliber 45. Durch Ihre gezielte und präzise Beratung konnte sich unser Unternehmen viel Geld einsparen. Wir danken Ihr vielmals für Ihre Spontanität / Flexibilität und der Geschwindigkeit mit der Sie sich unseren Fall annahm und diesen zu unserem Erfolg führte.“

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Vermögensberater
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Lukas Ebenhoch

Geschäftsführer der Vierpunkt GmbH
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Stefan Keckeisen - Betriebswirt des Handwerks

Geschäftsleitung/CEO Stefan Keckeisen Akkumulatoren e.K.