IT-Recht – E-Commerce – Social Media

Warum Sie sich keine Fehler bei Ihrer Website und Ihrem Shop erlauben sollten?

Im Internet ist man mit zahllosen gesetzlichen Vorschriften konfrontiert. Dies kann im IT-Recht zu sogenannten „Abmahnfallen“ führen. Lassen Sie Ihre Website/ Ihren Online-Shop zum Festpreis von uns wettbewerbsrechtlich / datenschutzrechtlich individuell prüfen und analysieren. Als Experten im IT-Recht machen wir Sie abmahnsicher!

Durch den Website- und Shop-Check unserer IT-Rechts-Kanzlei vermeiden Sie teure Abmahnungen und können Ihre Unternehmens-Webseite professionell planen und rechtssicher betreiben.

Anwaltliche Haftungsübernahme: Selbstverständlich haften wir – wie alle Rechtsanwälte – für unsere Arbeit.

Website- und Onlineshop-Check: Was wird geprüft?

Wettbewerbsrechtliche Prüfung
Wir prüfen die zahlreichen formalen Anforderungen aus dem IT-Recht für Sie, indem wir uns z.B. Ihre Werbeaussagen genau anschauen. Formale Anforderungen sind zum Beispiel beim Bestellvorgang oder bei Preisen gegeben (PreisangabeVO).

Datenschutzrechtliche Prüfung
Wir prüfen, ob Ihre Webseite die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung erfüllt. Wichtig sind im IT-Recht z.B. neben der technischen Sicherheit die Checkboxtexte sowie die richtige Setzung der Einwilligungen.

Datenschutzerklärung
Wir erstellen für Sie eine Datenschutzerklärung nach geltendem IT-Recht. Wir arbeiten ohne Generatoren.

Impressum
Wir prüfen Ihr Impressum und entwerfen ein vollständiges Impressum nach geltendem IT-Recht.

Urheberrecht und Bildrechte
Wir weisen Sie auf die Erforderlichkeiten bei Texten, Bildern (z.B. aus Stockfotoportalen) und Videos hin.

Social Media: Facebook, Instagram etc.
Wir analysieren Ihre Seite und beraten Sie zur rechtssicheren Einbindung von Social Media, Like Buttons etc.

Auf Wunsch: Als IT-Rechts-Kanzlei kennen wir uns auch mit den Besonderheiten der Anbieterkennzeichnung aus: Heilmittelwerberecht, Medizinprodukte, Lebensmittel- und  Nahrungsergänzungsmittel (z.B. LMIV), Arzneimittel, Kosmetik, Energiekennzeichnung, etc.

Der eigene Unternehmens-Auftritt im Bereich „Social Media“ (Facebook, Pinterest, Instagram etc.) und YouTube ist aus Marketinggründen nahezu unerlässlich geworden. Allerdings können Unternehmen mit unprofessionellen oder unzulässigen Maßnahmen schnell das Vertrauen der Nutzer und potentiellen Kunden verspielen. Auch datenschutzrechtlich ist vieles zu beachten.

Rechtliche Fehler, die auf “ Stolperfallen im Bereich Social Media“ beruhen, werden häufig von Mitbewerbern abgemahnt.

Als Experte im Bereich IT-Recht unterstützen wir Sie dabei, die rechtlichen Anforderungen bei der Planung und Umsetzung des eigenen Unternehmensauftritts in den sozialen Netzwerken rechtssicher umzusetzen.

AGB sind die rechtliche Basis für Unternehmen, Agenturen, Shops etc.

Sind Ihre AGB noch aktuell?

Gerne prüfen, aktualisieren und erstellen wir AGB individuell für Sie.

Ablauf AGB-Erstellung

arbeitsablauf

Regelbearbeitungsdauer Gestaltung AGB: 7-14 Werktage. Prioritätsbehandlung möglich.

Begrenzen Sie Ihre Haftung und lassen Sie sich anwaltlich absichern. Kontaktieren Sie uns!

Im Onlineshop und E-Commerce sind AGB nicht nur zur Regelung des Verkaufsvorgangs, sondern zusammen mit der Widerrufsbelehrung, zur Erfüllung einer Vielzahl von Pflichtinformationen gegenüber Kunden (B2C und B2B) hilfreich.

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Nutzungsbedingungen oder EULA werden bei Plattformen, Applikationen, SaaS-Anwendungen für die Rechtssicherheit von Betreibern verwendet.

Special für Freelancer, Webdesigner, Grafikdesigner, Entwickler, SEO-Dienstleister, Hoster, Domain-Anbieter (Reseller) und Agentur:

Freelancer, Webdesigner, Grafikdesigner, Entwickler SEO-Dienstleister, Hoster, Domain-Anbieter (Reseller) und Agenturen haften für eigene Inhalte und die Inhalte ihrer Kunden. Die Rechtsprechung ist bei der Berufsgruppe hart. Es wird argumentiert, dass der Entwickler/ die Agentur ein größeres Wissen als der Kunde hat. Das zieht sich durch zahlreiche Bereiche: Stockfotos und Lizenzen, Logodesign etc. Wenn Sie Ihren Kunden ein Arbeitsergebnis abliefern, muss der Content -nach geltendem IT-Recht- rechtlich einwandfrei sein. Wenn einer Ihrer Kunden für Rechtsverstöße abgemahnt oder verklagt wird, hat er -ohne Ihren Haftungsausschluss- das Recht, Sie in Regress zu nehmen. Sie müssten dem Kunden dann sämtlichen finanziellen Schaden, die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten ersetzen.

Dabei lässt sich vieles im Vorfeld von einer Kanzlei im Bereich IT-Recht einfach regeln:  z.B. dass rechtliche Prüfungspflichten ausgeschlossen sind, Sie nicht für Leistungen Dritter haften und Sie nur die Nutzungsrechte übertragen, die dem Kunden zustehen. Ohne Ihre eigenen AGB werden sonst, im Regelfall, die einseitigen AGB der Kunden gelten.

Wir empfehlen unser Special für Freelancer, Webdesigner, Grafikdesigner, Entwickler und Agenturen:

  • AGB mit Regelungen zu Ihren Gunsten
  • Individuelle Vertragsmodelle, auf Wunsch mit Pflichten-/Lastenheft samt Vorlage Abnahmeprotokoll (verständliche Checkliste)
  • Individueller Auftragsverarbeitungsvertrag bzw. Unterauftragsverarbeitungsvertrag (nach DSGVO erforderlich)
  • Auf Wunsch rechtsanwaltliche Beratung mit weiteren Tipps zur Haftungsbegrenzung und Umsetzung in der Praxis

Als Kanzlei im Bereich IT-Recht vertreten wir Sie bei einer Abmahnung samt Unterlassungserklärung, einstweiligen Verfügung, Abschlusserklärung und Klage. Wir gehen auch gegen Ihre Mitbewerber vor.

Falls Sie eine Abmahnung erhalten haben, ist es wichtig, von Anfang an richtig zu handeln!

Was Sie tun sollten: Unterschreiben Sie nicht – und zahlen Sie nicht!

Aber: Nehmen Sie die Abmahnung ernst, beachten Sie die Fristen und nehmen Sie Kontakt zu einer spezialisierten Kanzlei auf! Als Kanzlei für IT-Recht helfen wir Ihnen zu einem fairen Pauschalpreis!

Kostenfreie Ersteinschätzung: Schicken Sie uns eine Kopie der Abmahnung als Fax oder als Scan/Fotografie per Email.

Betreibern von Internetportalen, Communities und Mitgliederseiten sind im Bereich IT-Recht durch EU-Richtlinien, EU-Verordnungen und deutschen Gesetzen viele Auflagen gesetzt.

Wir beraten und vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich. Wir unterstützen Sie anwaltlich bei der rechtssicheren Umsetzung unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen Aspekten, sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene.

Ihre Rechtsthemen:

  • Rechtssicherheit im Internet
  • Online-Shops
  • Twitter, Facebook etc.
  • Apps
  • B2B- und B2C-Plattformen
  • Telekommunikationsdienste
  • Abrechnungsverfahren
  • Direktmarketing
  • Datenschutz

Im Einzelnen:

  • Rechtliche Prüfung von Online-Shop/ Website
  • AGB-Prüfung / AGB-Gestaltung
  • Abmahnungen
  • Social Media: Facebook, Pinterest etc.
  • Gestaltung /Prüfung Datenschutzerklärung nach DS-GVO
  • Portalvertrag/ AGB
  • Entfernung negativer Bewertung / Referenz
  • Urheberrecht und Bildrechte
  • Marketing, Produktkennzeichnung und Werbung
  • Verteidigung gegen Abmahnung sowie Abmahnung von Mitbewerbern
  • Electronic Banking/ Zahlungsdienstleister-Verträge

Mit einem starken, kompetenten und engagierten Team und modernen Strukturen ist unser Blick auf die Individualität der Umsetzung Ihrer Unternehmensbedürfnisse gerichtet. 

Die rechtlichen Aspekte im Bereich Apps und Software sind komplex. Ein Grund dafür ist, dass bei der Erstellung einer App verschiedene Unternehmen an dem Gesamtkomplex unmittelbar und mittelbar beteiligt sind: App-Entwickler, App-Anbieter, Drittcontent-Anbieter, App-Store und Nutzer. Es müssen daher die Rechtsverhältnisse zum Beispiel mit Lizenzverträgen rechtlich geregelt werden, um Haftungs- oder Schadensersatzansprüche zu vermeiden.

Bei Apps und Softwares sind datenschutzrechtliche Erforderlichkeiten zu beachten, die umgesetzt werden müssen. Auch urheberrechtliche Aspekte sind zu beachten, z.B. im Rahmen des „reverse engineering“.

Auch bezüglich NDA / Geheimhaltungsvereinbarung / Know-How-Schutz sollten Sie Maßnahmen ergreifen.

Informationen erhalten Sie unter dem Punkt – Urheberrecht

Gestaltung und Prüfung (deutsch und englisch) von Verträgen für:

  • IT-Projekte und IT-Dienstleistungen,
  • Softwarelizenzverträge,
  • SaaS-Verträge/ Cloud-Computing,
  • Software-/Hardwareverträge,
  • IT-Forschung/ Entwicklung
  • Providerverträge,
  • Domainverträge (Kauf, Nutzung, Antrag DENIC etc.),
  • Wartungs- und Pflegeverträge,
  • Website-Gestaltungs-/ Pflegeverträge
  • Hostingverträge
  • Content-Lizenzverträge (Musik, Bild, Software-Download etc.),
  • IT-Marketingverträge (SEM, Affiliate, Banner etc.)
  • Weitere Verträge auf Anfrage

IT-Recht – Risiken, Rechte und Pflichten

Informationstechnologien, kurz IT, sind ein weit gespanntes Feld. Die rechtlichen Grundlagen und die sich daraus ergebenden Fragen sind deshalb umfangreich. Das IT-Recht tangiert zahlreiche andere, selbstständige Rechtsgebiete oder schließt sie mit ein. Deshalb braucht es hier Spezialisten, die über Erfahrungen in den einzelnen Sparten der IT verfügen und sich mit den hieraus ergebenen Problemstellungen besonders intensiv und kompetent befassen.

IT-Recht – Rechtsfragen für Gewerbe und Verbraucher

In erster Linie sind es Unternehmen, für die rechtliche Fragen aus der Nutzung von IT auftreten. Aber auch Verbraucher werden mit der Thematik konfrontiert. Eine hohe Frequenz an Fragen taucht im Zusammenhang mit der Datenschutzverordnung (DSGVO) auf. Zum Beispiel haben Softwareunternehmen, Produkthersteller und App-Entwickler Beratungsbedarf, wie Richtlinien und Nutzungsbedingungen umgesetzt oder Haftungsfragen ausgeschlossen werden können. Die Erstellung oder Bewertung von Verträgen, die in der IT geschlossen werden sollen, gehört ebenfalls in die Hände von kompetenten Anwälten. Wir von der Anwaltskanzlei Schenk sind in all diesen Belangen Ihre Ansprechpartner.

IT und Unternehmen – von der Webseite zum Shop

Auf die Außenwirkung von IT, speziell einer eigenen Webseite, verzichtet kaum noch ein Unternehmen. Bereits mit diesem ersten Schritt im Internet tauchen Rechtsfragen auf. Wie erstellt man ein rechtsfähiges Impressum, was fällt unter die DSGVO, welches Recht ist noch von Relevanz. Wird eine Leistung angeboten, bedarf es juristisch klug formulierter AGB. Hier setzt die Tätigkeit unserer IT Kanzlei ein. Wir sind von Anfang an Ihre Ansprechpartner, beraten Sie in Sachen Datenschutz und IT und setzen Ihnen individuell zugeschnittene AGB auf.

Noch mehr gilt es zu beachten, wenn Sie einen eigenen Shop im Internet präsentieren möchten. Hier geht es neben allgemeinem IT-Recht zusätzlich noch um Käuferschutz und Widerrufsbelehrungen, um Urheberrechte und Produktkennzeichnung. Produkte aus dem Lebensmittel-, Nahrungsergänzungs- Heilmittelwerbe- und Medizinsektor sind noch zusätzlichen Vorschriften hinsichtlich der Werbung und der IT-Präsentation unterworfen. Auch für Ihren Auftritt in den Social Media machen wir Sie dank unserer umfangreichen Erfahrungen rechtlich fit. Hier sind besondere Kriterien zu beachten, wenn es um Werbung, Datenschutz, Gewinnspiele zur Kundengewinnung oder die Speicherung von Daten geht. Die Einbindung von Social-Media-Buttons auf Ihrer Webseite ist gleichfalls an Vorschriften gebunden. Wir zeigen Ihnen gerne auf, wie Sie diese auf Sie zugeschnitten umsetzen können.

Unsere Erfahrungen im digitalen öffentlichen Wirtschaftsrecht mit seinen Bereichen wie IT und Gaming stellen wir ganz in Ihr Interesse. Wir begleiten Start-Up-Unternehmen und Existenzgründer, beraten Sie bei der Auswahl der Gesellschaftsform und erstellen und prüfen Gesellschaftsverträge. Unsere IT-Kanzlei mit Büros in Schwaben und Münchenunterliegt, wie bei allen Rechtsanwälten, der anwaltlichen Haftung, die für alle unsere Arbeiten gilt.

IT-Recht – Urheberrecht

Nicht nur für Start-Up-Unternehmen und Existenzgründer zahlt es sich aus, unsere fundierte Beratung in Bereich IT und Urheberrecht in Anspruch zu nehmen. Wir prüfen für Sie, welche Schutzrechte Ihnen auf dem Markt einen Wettbewerbsvorteil verschaffen können und was Sie bei der Vergabe von Lizenzen beachten müssen. Gleichzeitig dürfen Sie sich auf unsere Expertise verlassen, wenn es gilt, sich selbst vor Verletzungen der Schutzrechte anderer zu schützen. Auch bei Unstimmigkeiten zwischen Lizenznehmern und Ihnen stellen wir unser Knowhow voll und ganz zu Ihrer Verfügung.

IT-Rechts-Kanzlei – für Freelancer & Entwickler

Sowohl für Freiberufler und Unternehmer, die IT-Dienste wie Web- und Grafikdesign, SEO-Dienste, Text- und Bild-Content anbieten oder als Agentur für solche fungieren, wie auch für die Nutznießer dieser, bieten wir unsere Leistungen an. Vor allem bei der Verwendung von Premades, Stockfotos oder Content muss sichergestellt sein, dass keine Rechte Dritter tangiert oder gar verletzt werden. Die Anforderungen im IT-Recht sind hoch. Stehen durch deren Verletzungen Abmahnungen oder gar Strafen ins Haus, setzen wir uns für Sie mit all unserem Wissen und unseren langjährigen Erfahrungen für Sie ein.

Um Ihr Risiko in dieser Hinsicht zu minimieren, erstellen wir in unserer IT-Kanzlei individuelle Vertragsmodelle mit Checklisten und Abnahmeprotokoll. Auch bei der Gestaltung sowie beim Abschluss der Auftragsverarbeitungsverträge bzw. derneuen Standartvertragsklauseln (SCC), sowie bei einer rechtliche Prüfung der Website unterstützen wir Sie.. Gerne können Sie uns kontaktieren, wenn Sie weitere Beratung zur Haftungsbegrenzung in der IT und deren praktischer Umsetzung haben.

IT-Recht – Apps und Software

Entwickler von Apps und Software haben auf unterschiedlichen Ebenen mit Rechtsfragen zu tun. Bei der Programmierung von Apps stellt sich bereits die Frage, ob damit nicht schon länger bestehende Rechte anderer berührt werden könnten. Sind diese Fragen geklärt, stehen die Regelungen zwischen den einzelnen an der Entwicklung beteiligten Freelancer und Unternehmen an. Nicht zuletzt gilt es dann, auch die rechtlichen IT-Ansprüche einwandfrei zu klären und zu fixieren, die für App-Stores und Endverbraucher, also die Nutzer, von Belang sind.

Besondere Aufmerksamkeit bedarf in diesem Zusammenhang auch die DSGVO. An sie sollte ebenfalls bereits bei der Entwicklung gedacht werden. Welche Daten werden gespeichert, wie sind Mitgliedschaft und/oder Nutzungsbedingungen zu regeln. Dienen Software oder Apps einem exklusiven Kundenkreis, können zusätzliche Vereinbarungen etwa zur Geheimhaltung erforderlich werden. Auch in weiteren Bereichen der IT stehen wir unseren Mandanten mit unserem Wissen zur Verfügung, etwa, wenn es um Domainverträge, Hosting-, Wartungs- und Pflegeverträge geht. Fragen Sie uns einfach an, gerne beraten wir Sie bereits im Vorfeld. Auf unsere Kompetenzen und Erfahrungen im IT-Recht dürfen Sie zählen!

IT-Recht – Lizenzen und Verträge

Sie haben Lizenzen zu vergeben oder interessieren sich dafür, als Lizenznehmer Ihr eigenes Business aufzubauen? Dann sind wir Ihre Ansprechpartner. Wir überprüfen für Sie die rechtlichen Belange, die im Rahmen einer Lizenznahme oder -vergabe auf Sie zukommen können.

Jedes scheinbar noch so kleine Detail muss rechtssicher gestaltet sein, damit Sie Ihr Unternehmen zukunftsträchtig auf einer Lizenz aufbauen können. Mit einer Lizenznahme werden die unterschiedlichsten Rechtsbereiche tangiert: Fragen des Urheberrechts oder des Markenrechts sind ebenso relevant wie die des Datenschutzrechts oder des Wettbewerbsrechts. Erst, wenn Sie genau wissen, welche Verpflichtungen Sie eingehen, können Sie sich für einen Lizenzvertrag entscheiden. Gerne sind wir bereit, Ihnen vorgelegte Lizenzverträge zu überprüfen und Ihnen eine ausführliche Beurteilung der auf Sie zukommenden Verpflichtungen mit all ihren Folgen zu erstellen. Nicht zuletzt hängt von einer umfänglichen Expertise ab, wie viel Ihnen die Erteilung der Lizenz wert sein darf. Hier spielen nicht nur Ihre eigenen Möglichkeiten zur Umsetzung der Lizenz eine wichtige Rolle, sondern auch vergleichende Darlegungen über bereits bestehende, ähnliche Marken oder andere Schutzrechte.

Haben Sie als Unternehmen Lizenzen oder Softwareverträge zu vergeben, ist eine klare Definition dessen, was auf Ihre Vertragspartner zukommt, unerlässlich. Wir gestalten für Sie rechtssichere Verträge, die überlegt und vorausschauend geregelt sind. Je deutlicher und stringenter Verträge ausgearbeitet sind, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass es später zu Unstimmigkeiten zwischen Ihnen und Ihren Lizenznehmern kommt. Ob Sie sich für Exklusivverträge entscheiden oder beispielsweise Ihre Software einem breiten Publikum zur Nutzung überlassen möchten, ist ein weiterer Punkt, der von Anfang gut überlegt sein will. Wir beraten Sie hinsichtlich zu vereinbarenden Zahlungsmodalitäten, dem Umfang der vorgesehenen Nutzung, Laufzeiten und den im Zusammenhang stehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gerne unterstützen wir Sie auch aktiv bei Verhandlungen über Verträge. Ihre Interessen vertreten wir mit Kompetenz und Engagement. In einem ersten Beratungsgespräch zeigen wir Ihnen die allgemeinen Möglichkeiten auf, auf dieser Basis können Sie Ihre künftigen Pläne präzisieren.