Markenanmeldung Anwalt – rechtssicher zum Schutz
Um Marktchancen erfolgreich wahrnehmen zu können, sind Unterscheidungsmerkmale zu bestehenden Waren und Dienstleistungen notwendig. Mit einer Markenanmeldung stellen Sie sicher, dass niemand Ihre Produkte, Ihr Logo oder eine Melodie unberechtigt nachahmen kann. Dadurch wird eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen. Ihren Vorteil auf dem Markt können Sie dank einer Markenanmeldung uneingeschränkt wahrnehmen.
Markenanmeldung Anwalt – Eintragung beim DPMA
Ein Markenschutz kann für Buchstaben und Wörter, für Zahlen und Abbildungen sowie für Multimediazeichen, Hologramme, Farben und Klage erlangt werden. Eine nähere Definition des Schutzrechtes erfolgt durch die Eintragung in bestimmte Warenklassen. Außerhalb dieser Klassen besteht das Schutzrecht nicht. Es kann nach der erfolgreichen Markenanmeldung nur eingeschränkt später erweitert werden, nämlich dann, wenn nicht zwischenzeitlich ein Mitbewerber den Markenschutz in diesen Klassen beansprucht hat.
Überlegenswert ist auch, in welchen Ländern der Markenschutz gelten soll. Hier kommt es darauf an, wie weit über den DACH-Raum hinaus das Produkt oder die Dienstleistung beworben und vertrieben werden soll. Wir beraten Sie als Ihr Anwalt, auf welche Länder sich die Markenanmeldung sinnvollerweise erstrecken sollte. In einem gemeinsamen Gespräch definieren wir Ihre Ziele. Den zu beantragenden Markenschutz – ob nationale oder internationale Markenanmeldung – stimmen wir darauf ab.
Damit der Markenschutz gewährt wird, müssen Waren und/oder Dienstleistungen sich von anderen deutlich unterscheiden. Zudem dürfen bei Wortmarken keine alltäglichen Dinge beschrieben sein. Auch reine Inhaltsangaben oder Themenbeschreibungen erhalten kein Schutzrecht. Daneben kann ein Markenschutz durch die sogenannte Verkehrsgeltung entstehen. Grundlage dafür sind eine intensive gewerbliche Nutzung oder ein allgemeiner Bekanntheitsgrad. Allerdings ist es hier nicht immer einfach, sich gegen spätere Nachahmer durchzusetzen. Mit einer Markenanmeldung ist der Zeitpunkt dagegen genau definiert, an dem das Recht entsteht.
Markenanmeldung Anwalt: Name und Logo schützen
Bei einer reinen Wortmarke sind die Kriterien, die zu einer erfolgreichen Markenanmeldung führen, relativ klar. Schwieriger wird es, wenn neben dem Namen eine bestimmte Schriftart geschützt werden soll. Hier kommt es im Wesentlichen auf das Unterscheidungsmerkmal an. Grafische Elemente, die Teil der Beschriftung sind, müssen so gestaltet sein, dass die Gesamtheit der Marke sich deutliche von anderen, bereits bestehenden abhebt. Sie müssen darüber hinaus geeignet sein, beim Verbraucher einen tiefen Eindruck zu verlassen. Eines der Stichwörter hierzu ist „Wiedererkennungsmerkmal“.
Derselbe hohe Anspruch gilt für die jeweilige Farbe, die für die Gestaltung von Namen und Grafik verwendet wird. Farben sind längst im Geschäftsleben – beispielsweise auf Briefköpfen – etabliert. Eine farblich abweichende Gestaltung allein weist nicht die für den Markenschutz notwendigen Unterscheidungsmerkmale aus. Für geometrische Formen, die Anordnung von Buchstaben oder Zahlen gibt es ebenfalls Unterscheidungskriterien, die zum Erfolg – oder Misserfolg – der Markenanmeldung beitragen können. Auch hierzu beraten wir Sie als Anwalt gerne, damit die Markenanmeldung für Ihre Ware, Ihren Firmennamen oder Ihr Logo von vornherein in trockenen Tüchern ist.
Markenanmeldungen haben eine Gültigkeit von zehn Jahren. Soll das Schutzrecht über diesen Zeitraum hinaus bestehen, muss es rechtzeitig vor Ablauf des Zeitraums verlängert werden. Geschieht dies nicht, gilt das Schutzrecht als erloschen. Gerne übernehmen wir für Sie die Fristenüberwachung auf Wunsch.
Markenrecherche – der erste wichtige Schritt der Markenanmeldung
Das DPMA prüft vor der Markeneintragung nicht, ob schon ältere und ähnliche Rechte vorliegen. Ihre Markenanmeldung wird von Amts wegen lediglich dahin bewertet, ob die Waren oder Dienstleistungen schutzwürdig sind. Dies bedeutet in der Praxis, dass ältere Schutzrechte vorliegen können, die Sie mit Ihrem Eintrag bzw. der Benennung oder Darstellung Ihrer Erzeugnisse verletzten könnten. Die Markenrecherche kann Sie davor schützen, dass Sie wegen einer Markenverletzung verklagt werden.
Dies kann erhebliche wirtschaftliche Nachteile mit sich bringen. Zum einen kann der Inhaber einer älteren Marke darauf bestehen, dass Ihre später angemeldete Marke wieder gelöscht werden muss. Zum anderen ist es ihm bei einer Markenverletzung möglich, Sie abzumahnen oder zivilrechtlich verklagen zu lassen. In der Praxis kann dies bedeuten, dass Sie Ware vernichten müssen oder womöglich für jeden einzelnen Fall der Markenverletzung eine Abmahnsumme zu leisten haben.
Eine Markenrecherche ist auch dann sinnvoll, wenn Sie berechtigter Inhaber einer Marke sind. Auf diese Weise können Sie feststellen, ob jemand mit einer jüngeren Marke oder einem nicht eingetragenen Produkt gegen Ihre Rechte aus der Markenanmeldung verstößt. Hier gilt das gleiche Prozedere: Sie können den Nachahmer abmahnen oder Ihre Marke durch den Anwalt außergerichtlich wie auch vor Gericht verteidigen lassen.
Bei unserer Markenrecherche beziehen wir uns nicht nur auf die einfache Möglichkeit, die das DPMA bietet. Diese ist, wie das Patentamt selber ausführt, vor allem auf übereinstimmende Merkmale ausgelegt. Mit einer komplexeren Recherche, wie wir sie als Anwalt vor der Markenanmeldung durchführen, erreichen wir für Sie und Ihre Markenanmeldung eine höhere Sicherheit, weil wir auch die Ähnlichkeit, also nicht nur die Identität recherchieren.
Wie bei jedem Schutzrecht hängt auch die erfolgreiche Designanmeldung von der Genauigkeit und Expertise ab, mit der sie beantragt wird. Bei Designs gilt diese Vorgabe umso mehr. Aus der Darstellung, die Teil der Anmeldung ist, muss exakt hervorgehen, was geschützt werden soll. Hier kommt es also nicht nur auf die wörtliche Definition an, sondern ebenso auf die grafische Darstellung.
Das eingetragene Design hat zunächst eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren. Erfolgt die Bildbekanntmachung nicht zeitgleich mit der Anmeldung, gilt der Schutz lediglich 30 Monate. Diese Zeitspanne sollte jedoch ausreichen, um eventuell zu ändernde Darstellungen korrekt einreichen zu können. Damit es zu keiner Zeitverzögerung kommt, sind gerne bereit, Sie hierzu ausführlich zu beraten und uns gegebenenfalls mit Ihrem Designer oder Grafiker über die optimale Darstellung auszutauschen. Verlängert werden kann dieses Schutzrecht auf einen Zeitraum von maximal 25 Jahren. Voraussetzung dafür ist wie bei jeder anderen Schutzrechtsanmeldung auch, dass die Aufrechterhaltungsgebühren vollständig und rechtzeitig beim Deutschen Patent- und Markenamt einbezahlt werden.
Sollte Sie eine Abmahnung samt Unterlassungserklärung oder gar eine Klage erreicht haben, weil Sie tatsächlich oder vermeintlich andere Schutzrechte verletzt haben, bitten wir um zügige Kontaktaufnahme. Meist gilt es rasch zu handeln, weil Fristen laufen oder durch Abwarten mehr Schaden entstehen könnte. Wir überprüfen die Anschuldigungen der Gegenseite sorgfältig, ehe wir weitere Schritte in Angriff nehmen. Oft lässt sich durch Verhandlungen ein tragfähiger Kompromiss erreichen, der beiden Seiten dient.
Wurden Ihre Schutzrechte verletzt, sind wir ebenfalls an Ihrer Seite. Wir ermitteln den Umfang der Schutzrechtsverletzung, damit der Schaden rechtzeitig begrenzt werden kann. Eventuelle Schadensersatzansprüche, die Ihnen durch die Verletzung Ihrer Rechte entstehen, machen wir für Sie geltend. Sollte sich hier kein sinnvoller, außergerichtlicher Weg abzeichnen, vertreten wir Sie in allen notwendig werdenden Gerichtsverfahren.